Zusammenziehen - Kind und Krankenversicherung.

  • Hallo,

    da man die Leistungsabteilung nicht an das Telefon bekommt, frage ich hier nach.

    Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind.

    Sie Arbeitet und hat etwas Vermögen aus Erbschaft und ich beziehe Bürgergeld mit Krankheit.

    Ich möchte wissen ob ich

    1. Das Kind beim Jobcenter melden muss

    2. Ich nun meine Wohnung kündigen muss (ich möchte wenn, nicht auf Miete sitzen bleiben).

    3. Steht mir bei einem Zusammenzug noch Bürgergeld zu

    4. Ab wann steht mir kein Bürgergeld mehr zu und wenn, wie werde ich dann Krankenversichert?

    Ich könnte eine Erwerbsminderungsrente einsenden, doch was ist wärend dieser Bearbeitungszeit?

    Danke für eure Antworten.

  • 1. Wenn ihr getrennt bleibt: nein.

    2. Wenn ihr getrennt bleibt: nein. Wen ihr zusammen zieht, versteht sich das doch eigentlich von selbst, oder könnt ihr euch 2 Wohnungen leisten?

    3. Kommt auf ihr Einkommen und Vermögen sowie die Höhe der Miete an.

    4. Das kann man ohne die Daten zu Frage 3. nicht seriös beantworten.

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