Umzug erforderlich wegen laufender Räumungsklage

  • hallo,

    die Vermieterin hatte wegen Eigenbedarf den Mietvertrag gekündigt. Innerhalb der Kündigungsfrist gelang es nicht, eine entsprechende Wohnung im Umfeld zu finden. Ich bin alleinerziehend und aufgrund einer Einschränkung meines Kindes bin ich darauf angewiesen, im gewohnten Umfeld zu bleiben. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die 20 qm zu groß ist als das, was das, was als angemessen vorgegeben wird. Auch die Miete wird etwas höher als. Kann das JC mir diese Wohnung trotz drohender Obdachlosigkeit ablehnen oder sind sie verpflichtet, mir zumindest die Kosten für die als angemessen bezeichneten 60 qm zu bewilligen?

    danke für Eure Antworten im Voraus

  • Du kannst versuchen vom Arzt des Kindes ein Attest einzuholen, dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleiben muss. Du bekommst an Miete auf jeden Fall das, was dir bislang bewilligt wurde. Allerdings werden bei ungenehmigten Umzug keine Umzugskosten gezahlt. Von daher wäre es sicher besser, dass dir das JC den Umzug genehmigen würde.

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