ALG II Rückforderung nach elf Jahren

  • Hallo zusammen, habe nach 11 Jahren diese Rückforderung vom Jobcenter erhalten.

    (Siehe Anhang)

    Nur diese Rückforderung kam in den bis jetzt vergangenen elf Jahren bei uns an.

    Sonst nichts, kein anderer Brief oder Mahnung noch sonst was.

    Wir wissen nach so langer Zeit schon nicht mehr um was es ging?

    Muss ich darauf reagieren?

    Sollte das nicht längst verjährt sein?

    MFG Oliver

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  • Hallo Oliver,

    es ist schwer festzustellen, ob eine Verjährung eingetroffen ist. Sollte der Inkassoservice in der vergangen Zeit nix unternommen haben, wäre die Prüfung einer Einrede gegen die Forderung durchaus möglich.

    Es wäre aber auch zu klären, ob vielleicht damals bei Entstehung eine befristete Niederschlagung erfolgt ist, ob während Leitungsbezug eine Aufrechnung stattgefunden hat oder bereits eine Zahlung durch Ratenplan geleistet wurde. Dies würde Hemmungsgründe darlegen, die die 4 Jahresfrist verlängern würde. Sollte durch die Sozialgerichtsbarkeit die Forderung tituliert worden sein dann liegt der Forderungszeitrahmen bei 30 Jahren. Daher kann dies nur mit Rücksprache des Inkassoservices geklärt werden.

    In erster Linie schlage ich einen Anruf unter der kostenfreien Rufnummer vor. Dies wird wahrscheinlich in erster Instanz schon einige Fragen klären.

    Reagieren ist immer wichtig.

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