Umzug - ALG II Antrag - Haushaltsgemeinschaft - Ü25 - Eltern sollen Vermögen offenlegen

  • Hallo!

    Ja ich wollte eben wissen wo ich anfragen sollte wegen meiner Situation, ob die dann die neue Miete übernehmen würden, wer entscheidet sowas, welche Stelle ist dafür verantwortlich

    Beim zuständigen Jobcenter und dem verantwortlichen Sachbearbeiter,

    der für dich zuständig ist.

    Gruß

  • also einfach formlos die Bedarfsgemeisncahftsnummer angeben und um Auskunft bitten?

    und angenommen die würden zustimmen und ich kann auf Wohnungssuche gehen und ich bekäme vom Vermieter eine zusage, dann ebenfalls an die gleiche Stelle, formlos mit Bedarsgemeisnchaftsnummer und denen die qm zahl und kostenzahl übermitteln oder ist das dann anders?(natürlich bevor ich irgendwas unterschrieben habe)

  • Hallo!

    Bitte zum Jobcenter und mit dem Sachbearbeiter den Umzug besprechen.

    Gibt der Sachbearbeiter die Zustimmung zum Umzug, können Mietangebote

    eingeholt werden. Ansonsten vorgehen wie schon geschrieben:

    Wird eine Wohnung gefunden, ist der Mietvertrag vor Unterschrift

    dem Jobcenter vorzulegen. Gibt das Jobcenter eine Kostenzusage,

    kann die Wohnung angemietet und der Mietvertrag unterschrieben

    werden.


    Mehr gibt dazu nicht zu sagen, denn wir drehen uns hier

    sonst im Kreis. Zur Rechtslage wurde alles geschrieben.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!