ALG II Anspruch erst bei Auszug

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe ihr könnt mir bei ein paar Unklarheiten helfen.

    Meine Situation ist Folgende: Mein Partner und Vater meiner 2 Kinder hat sich von mir getrennt und möchte dass ich ausziehe. Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis, bin allerdings noch bis August in Elternzeit und mein Sohn hat noch keinen Kita-Platz.

    Ich hatte bereits begonnen mich um einen Wohnberechtigungsschein und in diesem Zuge um ALG 2 zu kümmern... Nun gehe ich im Verlauf meines Antrages gerade davon aus, dass ich keinen Anspruch habe, solange ich noch in der Wohnung meines Ex-Partners lebe. Ist das auf jeden Fall richtig so?

    Nun hätte ich zunächst die Möglichkeit in einer Wohnung meiner "Schwiegermutter" (Wir sind nicht verheiratet) zur Zwischenmiete einzuziehen. Diese liegt allerdings nicht in Frankfurt selbst, sondern in der Umgebung. Um dann ALG 2 zu beziehen müsste ich vermutlich meinen Hauptwohnsitz ummelden, sehe ich das richtig?

    Viele Grüße,

    Maren

  • Dir steht doch auch Betreuungs- und Kindesunterhalt zu. Kläre das erstmal, ehe du an ALG2 denkst. Angesichts dessen kommt es für ihn billiger, euch kostenlos wohnen zu lassen und zu ernähren. Das ist wahrscheinlich günstiger als Barunterhalt. Und wenn du wieder arbeitest, klärt ihr den Kindesunterhalt und du ziehst aus.

  • Ok, das ist finanziell gesehen ein guter Punkt. Nur leider ist es unter Umständen nicht machbar noch allzu lang mit der räumlichen Trennung zu warten, da sich die Situation schon sehr zugespitzt hat und seinerseits häufig (verbal) eskaliert. Dies ist auch für die Kinder nicht wirklich vertretbar. Daher hatte ich auch Kontakt zum Amt für Wohnungswesen aufgenommen,was mich erst zum ALG2 Antrag brachte...

  • Trotzdem musst du das mit dem Unterhalt klären. Wahrscheinlich wird das Jobcenter erst nach Auszug zahlen. Und zwar immer das, welches für den Ort zuständig ist, wo du dich tatsächlich zu Wohnzwecken aufhältst. Wenn das bei der Oma ist, dann das Jobcenter, was für den Wohnort der Oma zuständig ist.

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