ALG I - ALG II Antrag - Kosten der Unterkuft - Nahtlosigkeit und Fragen

  • Über 25 und mit Eltern zusammenwohnen - keine Mietzahlungen an Eltern

    Hallo zusammen,

    also ich beziehe noch ALG1, welches bald ausläuft und muss dann ALG2 beantragen.

    Ich bin Anfang 30 und wohne derzeit wieder bei meinen Eltern in einem Haus. Habe jedoch eine eigene abgeschlossene Wohnung im Haus.

    Ich bezahle jeden Monat eine gewisse Summe für Strom- und Wasser an meine Eltern.

    Ich habe jetzt schon hier gelesen, dass man dem Jobcenter klar machen muss, dass man keine Bedarfsgemeinschaft darstellt.

    Reicht es aus, eine Erklärung abzugeben, dass wir nicht zusammen wirtschaften und ein Nachweis über den Kontoauszug, dass ich den Betrag an meine Eltern monatlich zahle?

    Ich habe in dem Antrag gesehen, dass man, wenn man mit den Eltern zusammen wohnt, die Anlage "HG" mit ausfüllen soll, was ist dabei zu beachten?

    Kann das Jobcenter Kontoauszüge oder Angaben über das Vermögen meiner Eltern einfordern?


    Ich wollte im Betreff sagen, dass ich keine normale Miete bezahle, sondern nur diesen Abschlag für die Strom- und Wasserkosten.

    Und ob es nachteilig ist, dass ich keinen eigenen Mietvertrag habe?


    Gibt es hier jemand, der aufgrund des Auslaufens von Nahtlosarbeitslosengeld ALG 2 beantragt hat?

    Eine Reha soll in einigen Monaten stattfinden. Ist es richtig, dass ich ALG 2 beantragen kann, so lange nicht über

    meine Erwerbsfähigkeit entschieden ist?

    Gibt es da etwas zu beachten bei der Antragsstellung?

    Reicht es aus, wenn ich den Brief von der Rehaeinrichtung über die Aufnahme der Reha beilege, damit das Jobcenter Bescheid weiß?

    Titel Korrektur, Beiträge zu einem Eingangsthema zusammengefügt

    und kann alles in Thema beantwortet werden.

  • Wenn ihr keinen gemeinsamen Haushalt führt, seid ihr auch keine HG. Eine BG gibt es schon aufgrund deines Alters nicht. Da bei getrennten Haushalten auch die Unterhaltsvermutung nicht greift, sind Kontoauszüge etc. der Eltern nicht notwendig. Du musst die Wohnsituation nur hinreichend glaubhaft machen.

    Solange die DRV dich nicht für erwerbsgemindert befunden hat, ist nach Auslaufen des ALG 1 das JC für dich zuständig, korrekt. Die Abwesenheit wegen Reha solltest du natürlich mitteilen.

  • Danke für die Antwort.

    Also reicht es aus, wenn ich es schriftlich nochmal darlege, dass wir nicht zusammen wirtschaften?

    Dann brauche ich bei Angabe meiner Eltern nicht jeweils die Anlage HG ausfüllen?

  • Also kreuze ich im Antrag an: Ich wohne "alleine" oder muss ich da trotzdem meine Eltern angeben?

    Gibt es hier im Forum irgendwo Vorlagen dafür, dass ich bestätige, dass meine Eltern und ich nicht zusammen wirtschaften?

  • Beim aktuellen vereinfachten Antrag steht ja oben drauf, dass es für Bewilligungszeiträume bis zum 31.03. gilt.

    Was mache ich, wenn ich erst ab einem späteren Zeitpunkt ALG 2 beantragen möchte?

    Muss ich da den normalen Hauptantrag nehmen?

    Beitrag verschoben, Thema bitte weiterführen

  • Das ist eigentlich völlig egal. Der Antrag könnte auch formlos gestellt werden. Wenn das zuständige Jobcenter noch irgendwelche anderen Formulare will, wird es sich sicherlich melden.

  • Ich habe den Antrag gestellt und meine Wohnsituation in einem Schreiben erklärt und dass ich eben pro Monat meinen Beitrag für die Heiz- und Stromkosten zahle

    an meine Eltern und auch die Kontoauszüge dazu gelegt, um die monatlichen Zahlungen zu belegen.

    Jetzt hab ich eine Vermieterbescheinigung zugeschickt bekommen, die ausgefüllt werden sollen.

    Da ich ja keine Mieterin bin und meine Eltern keine Vermieter kann ich diese doch so nicht ausfüllen?

    Ich hab jetzt gelesen, dass man eine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen kann. Diese soll nicht steuerlich relevant sein wie ein Mietvertrag,

    ist das richtig? Reicht mein Schreiben über die Wohnsituation und der Betrag über die Kosten nicht aus?

    Die Frage ist, was soll in so einer Vereinbarung drin stehen?

    Und wie sollen die Parteien darin am besten genannt werden? Ich habe nur ein Vorlage gefunden, wo derjenige als "Dauergast" betitelt wurde.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob der Vordruck gut ist. Da sollen ja die Mietkosten aufgesplittet werden.

    Im gesamten Formular ist ständig die Rede vom Vermieter und am Ende soll der Vermieter unterschreiben und seine Telefonnr. hinterlegen. Und ich will nicht, dass sie einfach meine Eltern anrufen.

    Und am Ende wird nochmal gefragt, ob ein Verwandschaftsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht.

    Ich habe in einem Artikel gelesen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, so eine Bescheinigung vom Vermieter zu verlangen und auch datenschutzrechtlich nicht richtig ist.

    Ist es vielleicht eine Möglichkeit, selbst nochmal ein Formular aufzusetzen mit den Angaben aus diesem Formular und das mit dem Vermieter durch

    Hauseigentümer und Bewohner des Hauses oder ähnliches zu ersetzen.

    Andernfalls könnte ich vielleicht noch die Anlage KDU einreichen, da sind im Prinzip die gleichen Daten auszufüllen (Anzahl Räume, Baujahr usw.), ohne dass dort weitere Angaben zum Vermieter gemacht werden müssen. Und statt "ich wohne zur Miete" durchzustreichen und dann "mietfrei" schreiben und dann die Kosten eintragen?

  • Nochmal zur Beginn einer Reha.

    Würdet ihr das Schreiben der Rehaklinik mit dem Aufnahmedatum an das Jobcenter schicken?

    Ich habe nur Bedenken, dass sie dann wissen, weswegen man dort ist.

    Aber man kann auch nicht komplett alles schwärzen, dann sehen sie ja nicht, ob es wirklich von einer Reha-Klinik kommt.

  • Ich hab noch eine Frage zu den Kosten der Unterkunft:

    Wenn ich mein Warmwasser dezentral durch z.B. einen Durchlauferhitzer erwärme, habe ich dann nur Anspruch auf die 10 Euro Mehrbedarf dafür und nicht noch einen extra Betrag für Warmwasser-Kosten ansich?

  • Ich zahle einen Betrag an meine Eltern, der eben für Heizkosten und Warmwasser ist.

    Das Jobcenter übernimmt von dem Betrag nur einen Teil der Heizkosten. Aber na ja das Warmwasser kann auch leider nicht extra rausgerechnet werden.

  • Nein, ich zahle keine Miete.

    Ich zahle einen bestimmten Betrag pauschal, der eben für Heizkosten und Warmwasser sein soll.

    Und sie wollten eine Abrechnung haben und davon wird nur ein Teil von dem aktuellen Abschlag als Heizkosten anerkannt.

    Und die 10,26 für den Mehrbedarf Warmwasser.

  • Die Abrechnung ist über Strom und Heizung. Denn es wird mit Strom geheizt. Ich denke, dass dann der Heizkostenanteil in etwa rausgerechnet wurde. Aber Strom für warmes Wasser soll aus dem normalen Satz bezahlt werden, oder?

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