ALG II - Cashback - Einkommen Anrechnung

  • Hallo,

    Ich habe mal eine Frage. Es geht um Cashback. Es gibt einige Produkte die man testen kann, das Geld bezahlt man selber. Nach ungefähr ca. 6-8 Wochen, manchmal auch länger kommt das Geld dann auf das Konto von der jeweiligen Firma zurück. Das handelt sich ja um eine Rückerstattung.
    Darf das Jobcenter es als Einkommen anrechnen? Leider ist das Jobcenter bei mir sehr hartnäckig und rechnet es immer wieder als Einkommen. Gibt es da ein Gesetz? Da es ja eigentlich nur um meine Rückerstattung geht die ich einfach nur wieder bekomme, leider erst später. Man will ja auch mal teurere Produkte austesten.
    Ich bitte um Hilfe.

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