Ich Vollzeit - Freundin ALG II - Wie viel ALG II bekommt sie noch bei gemeinsamer Wohnung

  • Hallo,

    ich bin unbefristet vollzeitbeschäftigt und verdiene ca. 2300€ netto im Monat. Meine Freundin bezieht Hartz IV und ist alleinerziehende Mutter eines kleinen Kindes. Ich bin nicht der Vater des Kindes.

    Ich bin Berufspendler und habe also einen Erst- und einen Zweitwohnsitz. Nur an den Wochenenden und bei Urlaub bin ich somit an meinem Erstwohnsitz.

    Weil meine Freundin sehr nahe an meinem Erstwohnsitz wohnt und meine Wohnung sowieso die meiste Zeit leer steht, weil ich nicht da bin, denken wir nun darüber nach, zusammen eine gemeinsame Wohnung zu nehmen.

    Wir planen nicht zu heiraten, haben aber schon seit mehreren Jahren eine Beziehung.

    Inwieweit würde das Jobcenter dann die Leistungen für meine Freundin und ihr Kind kürzen? Gibt es dafür eine Art "Rechenschlüssel"?

    Würde Sie überhaupt weiterhin Leistungen bekommen oder müsste ich aufgrund meines Einkommens sofort alle Lebenserhaltungskosten für Sie bzw. für uns übernehmen? (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Kindergartengebühren usw.)

    Würde es einen Unterschied machen, ob ich zu ihr in ihre derzeitige Wohnung einziehe oder ob wir uns zusammen eine andere gemeinsame Wohnung nehmen?

    Für hilfreiche Antworten danke ich euch im Voraus!

    Shivute.

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