ALG II und Erhöhung der Mietnebenkosten durch Hausflur-Putzdienst

  • Hallo,

    Ich bekomme ALG II.

    Bei uns im Mietshaus gab es Streit wegen des Putzens des Hausflurs. Die eine Hälfte der Mieter putzte den regelmäßig, die andere Hälfte nie. Eine Mieterin hat nun den Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft, um Abhilfe gebeten. Die hat daraufhin Angebote von Reinigungsfirmen eingeholt und uns, der Hausgemeinschaft (wir sind 6 Parteien) die Entscheidung überlassen, ob wir ein uns unterbreitetes Angebot einer Reinigungsfirma annehmen wollen. Abgerechnet würden die anfallenden Kosten dann über die Nebenkostenabrechnung.

    Jetzt zur Frage: die Nebenkosten würden für mich monatlich deshalb um ca. 20 Euro steigen.

    Muß oder wird diese das Amt übernehmen oder muß ich das dann selbst zahlen (was ich nicht könnte, da ich ohnehin monatlich gerade mal 190 Euro für Essen und "Teilhabe"übrig habe).

    Müßte ich deshalb also als einzige das Angebot ablehnen (alle anderen sind dafür, ich bin auch die einzige Hartzerin hier im Haus) und mich quasi querstellen?

    Zudem würde selbst ich den Putzdienst sogar begrüßen, da ich es selbst körperlich kaum schaffe, der Putzanforderung nachzukommen.

    Was muß ich nun tun?

    Danke und Gruß!

  • Hallo,

    nach § 22 SGB II werden die Bedarfe der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, wenn sie angemessen sind. Da die Betriebskostenkosten zu den Kosten der Unterkunft gehören sind diese selbstverständlich vom Jobcenter zu übernehmen. Ihr Vermieter müssten Ihnen eine Anpassung der Nebenkosten zukommen lassen um die erhöhten Nebenkosten verlangen zu können. Sobald sie diese Anpassung vom Vermieter erhalten haben, schicken Sie eine Kopie an das Jobcenter. Das Jobcenter erlässt einen Änderungsbescheid und übernimmt dann die zusätzlichen 20,00 €. Das eben Gesagte trifft jedoch nur zu, solange die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

    Grüße

  • Hallo Tidwell,

    danke für Ihre Antwort, die mir schon weiterhilft. Bei den Wohn- und Nebenkosten kosten liege ich tatsächlich ca. 30 Euro unter dem hier üblichen Bewilligungsbetrag. Könnte also klappen. Vorgehensweise scheint mir jetzt auch klar - Bescheinigung vom Vermieter abwarten und dann einreichen.

    Viele Grüße zurück!

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