ALG II - Selbstständigkeit - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo,

    wenn jemand ALGII bezieht und sich selbstständig macht (dieses dann natürlich auch der ARGE meldet) aber nicht weiss, was er durch seine Selbstständigkeit einnimmt; wie macht man das?

    Beispiel:

    Ein Selbstständiger hat im Jahr 2020 im März 7.000.- Euro an Einnahmen, im Juni 500.- Euro Einnahmen, und im November 4.500.- Einnahmen. Die Einnahmen kann er nicht vorraussehen und planen.

    Fragen:

    Er meldet seine Selbstständigkeit im Januar 2020 bei der ARGE (wenn er diese auch im Januar 2020 beginnt) und hat dann Januar und Februar keine Einahmen, erhält also den vollen Satz ALGII.(Zur Vereinfachung 1.000.- mtl.)

    Im März kommen dann 7.000.- Euro, ich nehme an, ALGII und die Zahlungen werden dann nach Meldung dieser 7.000.- eingestellt???

    Wie lange muss er dann von den 7.000.- Euro leben?.....Kann er Party machen und dann im Mai wieder einen neuen ALGII Antrag stellen, da er ja dann keine Einnahmen mehr hat??

    Oder anders gefragt: Wenn man wieviel Einnahmen im Jahr hat wird ALG II ganz eingestellt? Theoretisch wären ja die Gesamteinnahmen aus seiner Selbstständigkeit 12.000.- Euro (was er aber nicht vorher weiss) und dann würde ihm kein ALGII zustehen und er müsste alles am Ende des Jahres zurück zahlen??

    Danke im Voraus...........

  • Hallo,

    wenn man sich als ALG II Empfänger selbstständig machen möchte, muss man eine vorläufige EKS ausfüllen. Die EKS wird dann nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, in der Regel sechs Monate, neu berechnet und es kann zu Nachzahlungen oder auch Rückforderungen kommen.

    Also wenn man im März 7.000 € verdient, dann Party machen geht und im Mai einen neuen Antrag stellt funktioniert nicht, zumal man auch Kontoauszüge etc. wieder einreichen muss. Und wenn das Jobcenter dann sieht, man hat innerhalb weniger Wochen 7.000 € ausgegeben, führt dies zu weitreichenden Konsequenzen.

  • Hallo,

    wenn man sich als ALG II Empfänger selbstständig machen möchte, muss man eine vorläufige EKS ausfüllen. Die EKS wird dann nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, in der Regel sechs Monate, neu berechnet und es kann zu Nachzahlungen oder auch Rückforderungen kommen.

    Also wenn man im März 7.000 € verdient, dann Party machen geht und im Mai einen neuen Antrag stellt funktioniert nicht, zumal man auch Kontoauszüge etc. wieder einreichen muss. Und wenn das Jobcenter dann sieht, man hat innerhalb weniger Wochen 7.000 € ausgegeben, führt dies zu weitreichenden Konsequenzen.

    Danke...aber ich hätte dann noch eine Nachfrage:

    Die 7.000.- Euro die man im März einnimmt müssen dann 7 Monate lang reichen, dass heisst wenn man normal 1.000.- von der ARGE erhält werden die 7.000.- Euro wie 7 mal Geld von der ARGE erhalten gerechnet?

    -Wie ist das dann mit Benzinkosten, Material und Werbungskosten, die man für das Gewerbe braucht; werden die wenigstens abgezogen?

    -Werden einem wenigstens etwas mehr Geld als Selbstbehalt gelassen,(damit man motiviert ist überhaupt das Risiko der Selbstständigkeit einzugehen und um sich abzurackern) oder werden die kompletten Einnahmen verrechnet?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!