Übernahme oder Darlehen - Prozesskosten - ALG II und Fragen

  • Stellen wir uns folgenden Fall vor.

    Herr B. lebt mit Kind von Hartz4. Sie werden per Eigenbedarf gekündigt, ziehen nicht aus und werden schlussendlich mach einer Räumungsklage zum ausziehen gezwungen. Obendrauf müssen sie nun die Prozesskosten tragen. Werden nun dazu verklagt. Können aber nicht zahlen. Hilft das Jobcenter in solchen Fällen mit einem Darlehen oder Ähnlichem. Was kann der Herr tun in dieser Situation?

    Grüße Laura

  • Hallo,

    nein für solche Fälle wird in der Regel kein Darlehen bewilligt.

    Es ist beim zuständigen Gericht eine Ratenzahlung zu beantragen.

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