ALG II - Vollzeittätigkeit - Bedarfsgemeinschaft bilden und Fragen

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine wichtige Frage an euch, bezueglich eines geplanten gemeinsamen Haushaltes.

    Unsere Situtation ist folgende:

    - Meine Freundin erhaelt zusammen mit ihrer Tochter (nicht mein leibliches Kind) im Moment Hartz IV.

    - Mir stehen Netto 1.672Euro monatlich zur Verfuegung.

    - Noch haben wir getrennte Haushalte.

    - Wir haben zusaetzlich seit zwei Wochen ein gemeinsames Kind.
    - Wir haben eine gemeinsame 3Raumwohnung fuer ca. 800Euro warm in Aussicht. Ein Raum wird fuer die aeltere Tochte vorgesehen.

    - Ich habe noch Ersparnisse ueber 5.000Euro.

    Unsere Fragen waeren folgende:

    In wie weit wird mein Einkommen und Ersparnisse Einfluss auf ihren HartzIV-Satz haben, sobald wir zusammen wohnen?

    Ueber Hilfe waeren wir sehr dankbar!

    LG Chris und Netty

  • Hallo,

    ihr bildet dann eine sog. Bedarfsgemeinschaft, in welcher dein Einkommen abzgl. der Freibeträge, voll auf die ALG II Leistungen angerechnet wird.

    Eine Wohnung für 800,00 € dürfte je nach Ort oder Stadt zu teuer sein. Vor Umzug, müsste sich deine Freundin eine Umzugsgenehmigung des Jobcenters einholen, das neue Mietangebot einreichen und unterschreiben/zusichern lassen. Ein Umzug ohne Zusicherung hat die Konsequenz, dass nur die alte Miete weitergezahlt wird.

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