ALG II - Arbeitsaufnahme - Kontoauszug und Fragen

  • Welche Dateneinsicht (z.B. Kontoauszüge) darf das Jobcenter nach Ende der Hilfebedürftigkeit

    noch einfordern?

    Liebes HartzIV.org-Team,

    ich bin sehr glücklich, seit 20.01.2020 wieder einen Arbeitsvertrag zu haben und endlich wieder finanziell unabhängig zu sein.

    Ich habe dem Jobcenter dies über die sog. "Veränderungsmitteilung" (via eServices, hier haben sie bereits eine Kopie des Arbeitsvertrags verlangt und "zwangsweise" auch von mir bekommen) wie auch meiner Sachbearbeiterin per E-Mail mitgeteilt. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch gefragt, wie die Abrechnung der vom jobcenter überzahlten Tage 20.-31.01.2020 vonstatten geht. Sie sagte die Leistungsabteilung kommt auf mich zu.

    Nun habe ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten, in der steht "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat. Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt:

    - Kopie der ersten Lohnabrechnung und einen Nachweis über den Lohnzufluss

    - Kopie Ihrer Kontoauszüge aller Konten der letzten sechs Monate, vollständig und in chronologischer Reihenfolge.

    - Kopie der Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2019, falls Ihnen diese noch im Januar zugeht und einen Nachweis über den Zufluss einer eventuellen Gutschrift"

    Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2019 liegt mir noch nicht vor, daher hat sich dieser Punkt erledigt.

    Meine Frage:

    Nun, nachdem der "Vertrag" mit dem jobcenter am 19.01.2020 beendet wurde (durch Arbeitsaufnahme am 20.01.2020) - darf mich das Jobcenter noch zwingen,

    - die Kontoauszüge der letzten 6 Monate bei ihnen einzureichen ("um zu prüfen, ob und inwieweit für mich ein Anspruch auf Leistungen bestanden hat") und

    - und eine Kopie meiner Lohnabrechnung zu schicken (sie kennen das vereinbarte Bruttogehalt, da ihnen durch die Veränderungsmitteilung auch der Vertrag vorliegt

    Ganz ehrlich gesagt, hat mich diese "Aufforderung zur Mitwirkung" und die Verletzung meiner Privatsphäre, nun wo ich dachte, endlich "frei vom jobcenter" zu sein sehr geärgert und gestresst. Ich möchte dem jobcenter keine Kontoauszüge mehr schicken, ebenso keine Kopie meiner Gehaltsabrechnung (da es nur anteilig für 10 Arbeitstage bei einer 35 Std-Woche ist, ist es auch kein großer Betrag).

    Der einzige Geldzufluss in meinen Kontoauszügen, den das jobcenter interessieren könnte, ist ein Geldgeschenk zum Geburtstag i.H.v. 100 Euro von meiner Schwester - ist es richtig, dass ein Betrag bis 100 Euro vom jobcenter nicht angetastet wird?

    Kann ich der Aufforderung zur Mitwirkung widersprechen - ohne negative Konsequenzen?


    Herzlichen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    ... und noch einen schönen Sonntag

    Anna

    Titel zu lang und Korrektur

  • Hallo,

    ALG II wird monatlich gezahlt und nicht pro Tag wie z.B. das Krankengeld oder ALG I. Die Unterlagen sind einzureichen, da diese für die Berechnung der Leistungen relevant sind. Solltest du diese nicht einreichen, könnte dein Arbeitgeber angeschrieben werden oder es erfolgt direkt eine Anhörung bzgl. einer Überzahlung.

    Der einzige Geldzufluss in meinen Kontoauszügen, den das jobcenter interessieren könnte, ist ein Geldgeschenk zum Geburtstag i.H.v. 100 Euro von meiner Schwester - ist es richtig, dass ein Betrag bis 100 Euro vom jobcenter nicht angetastet wird?

    Nein, denn es handelt sich hierbei nicht um Arbeitseinkommen und dementsprechend wird dies auch angerechnet. Du hättest den Erhalt des Geschenks umgehend dem Jobcenter mitteilen müssen.

    Mit Pech und fehlender Mitwirkung könnte dir das Jobcenter auch eine Anzeige wegen Sozialbetrugs reindrücken.

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