ALG II - Arbeitsaufnahme - Schulden und Darlehen abgelehnt

  • Hallo,

    ich bin 3 Monate im Hartz4-Bezug gewesen und habe jetzt eine gute Arbeitsstelle gefunden, die

    ab dem 03.02.20 losgeht. Da ich mein Konto überzogen hatte (musste ein paar Sachen für

    meine Wohnung kaufen), habe ich ein Darlehen mit Bezug auf § 24 SGB II beantragt, was

    allerdings abgewiesen wurde.

    Im Konkreten geht es um Folgendes: Ich habe einen Kontodispo bis 600 Euro, bin aber gerade

    mit etwas mehr als 400 € im Minus. Heute habe ich das letzte Mal Leistung bekommen, da ich

    ab dem 03.02. arbeite. Mit den knapp 860 € muss ich gleich zum 01.02. meine Miete zahlen,

    sodass ich am dem 02.02. ohne Kohle darstehe. Mein Gehalt von meinem Arbeitgeber kriege

    ich erst zu Anfang März. Ich habe auch schon angeboten, dass ich das Darlehen in 2 Raten

    komplett zurückzahlen würde, keine Chance.

    Die Begründung im Ablehnungsbescheid ist folgende:

    "Für Darlehen wegen finanzieller Probleme kann kein Darlehen gewährt werden.

    Kann im Einzelfall ein von dem genannten Regelbedarf umfasster und nach den

    Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht

    gedeckt werden, kann dem Leistungsberechtigten bei entsprechendem Nachweis

    der Bedarf als Sach- oder Geldleistung in Form eines entsprechenden Darlehens

    gewährt werden (§ 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB ll).

    Bei meiner Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht. Dabei

    habe ich Ihr lnteresse fur die beantragte Leistung mit der Verpflichtung des Jobcenters

    zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sorgfältig abgewogen. Hierzu

    gehört - auch im lnteresse der Gemeinschaft der Steuerzahler - nur bei nachgewiesener

    Hilfebedürftigkeit und in rechtmäßiger Höhe Leistungen zu erbringen.

    Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen

    meiner Ermessensentscheidung zu lhren Gunsten berücksichtigen konnte. Nach Abwägung

    lhres lnteresses an der beantragten Leistung sowie dem öffentlichen lnteresse an

    wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung musste die beantragte Leistung

    abgelehnt werden.

    Es fehlt im Übrigen für Darlehen wegen finanzieller Probleme eine gesetzliche

    Anspruchsgrundlage. Ohne gesetzliche Grundlage kann lhnen leider keine Leistung gewährt

    werden."

    Gibt es vlt. eine andere Möglichkeit an ein Darlehen zu kommen?

    Grüße,

    Mülli

    Lesbarkeit verbessert

  • Hallo,

    wenn eine Tätigkeit aufgenommen wurde, kann man ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

    Oder mit dem Arbeitsvertrag zur Bank und das Dispo hochstufen lassen. Maximales Dispo sind in der Regel zwei Monatsgehälter.

  • Hallo,

    wenn eine Tätigkeit aufgenommen wurde, kann man ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

    Oder mit dem Arbeitsvertrag zur Bank und das Dispo hochstufen lassen. Maximales Dispo sind in der Regel zwei Monatsgehälter.

    Ist es überhaupt realistisch, dass ich ein Überbrückungsdarlehen erhalten nach §42a SGB II, wenn ich bereits eine Ablehnung erhalten habe?

  • Kommt auf den Sachbearbeiter an, aber schwierig, denn zum einen hast du für den Monat Februar ALG II Leistungen erhalten und zum anderen kommt dein Gehalt Anfang März.

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