Aufstockung Student schwanger

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich lebe in einer BG bestehend aus 4 Personen. 3 (mein Mann und meine beiden Kinder) erhalten ALG 2. Ich studiere, bin jetzt aber schwanger. Meine Frage ist folgende:

    Wie ist es mit der Aufstockung bei Studenten? Gibt es da besondere Härtefälle? Ich habe dieses Problem: Laut fiktiver Berechnung des Jobcenters beträgt mein Regelbedarf 618,33 € (mit Einberechnung des Mehrbedarfs). Ich habe zu berücksichtigendes Einkommen von 531,26. D.h. ich liege 87,07 Euro unter dem Regelbedarf des Jobcenters.

    Habe ich die Möglichkeit hier eine Aufstockung zu beantragen?

    Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Vorab Informationen:

    Bevor es tiefer in die Materie geht, können wir gleich vorab schon mal den Wind aus den Segeln nehmen – In der Regel gilt: Studenten, Auszubildende und Schüler, deren Ausbildung bzw. Studium mit dem BAföG, der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Ausbildungsgeld „dem Grunde nach“ förderungsfähig sind, haben keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen.

    Aber: Zu jeder Regel gibt es Ausnahmen und gerade in diesem Bereich sind zahlreiche angesiedelt, weshalb es sich für Studenten lohnt, mit dieser Thematik zu beschäftigen. So gelten abweichende Regelungen in Härtefällen und in besonderen Lebenssituationen.

    „Dem Grunde nach“ bedeutet in diesem Fall, dass es nicht darauf ankommt, ob ein BAföG Antrag gestellt wird oder überhaupt Leistungen fließen. Ausschlaggebend ist, dass die Ausbildung förderungsfähig ist, was zunächst ein K.O. Kriterium für den Bezug von Hartz IV Leistungen ist. ....................

    Bitte etwas Geduld, es kommen weitere Antworten. Durch den Jahreswechsel

    kann es etwas länger dauern.

    Gruß

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