ALG II Aufstockung - Mehrbedarf und Fragen

  • Bei Beantragung der Aufstockung, monatlich ca 90€, wurde von mir eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis 80% Merkzeichen G verlangt, hätte mich der Sachbearbeiter auf das zustehen des Mehrbedarf hinweisen müssen? Und zählt nun seit Abgabe der Kopie die Antragstellung auf Mehrbedarf? Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar!

  • Hallo,

    hinsichtlich der Beratungspflicht hätte dich der Sachbearbeiter darauf hinweisen müssen.

    Die Abgabe der Kopie kann als Antragstellung gewertet werden, wird sie aber nicht immer. Auch sollte man Kopien, bei denen es um die Höhe des ALG II geht immer nachweislich einreichen.

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