ALG II Einkommen Berechnung - Selbstständig und Fragen

  • Ich bin Aufstocker und erziele schwankende Einkommen aus selbstständiger (Künstler-)Tätigkeit (im Durchschnitt 70-110 Euro pro Monat nach Abzug der Betriebsausgaben). Das Jobcenter berechnet daraufhin nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes den durchschnittlichen Verdienst aller Monate, was in der abschliessenden Bewilligung mit einbezogen wird. Also alles korrekt. Meistens komme ich dann durch den Freibetrag auf den vollen Leistungsbezug.

    In einem Monat habe ich nun zusätzlich zu meinen üblichen freiberuflichen Einkünften von ca 100 Euro durchschnittlich einen lukrativen Künstlerauftritt erhalten (ca 500 Euro netto) welcher allerdings auf Lohnsteuer abgerechnet wurde (damit ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit). Das Jobcenter berechnete nun im abschließenden Bewilligungsbescheid zunächst wie bisher einen Durchschnittsverdienst der selbstständigen Tätigkeit aus allen Monaten.

    Das Einkommen aus der unselbstständigen Tätigkeit wurde aber dann nicht in diese durchschnittliche Einkommenberechnung mit einbezogen, sondern es wurde dem Monat des Zuflusses nachträglich voll zugerechnet plus der Durchschnitt der Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit aus dem Bewilligungszeitraum (ingesamt nun 590 Euro). Es wurde also ein separater Bewilligungs- oder Berechnungsmonat „erschaffen“ innerhalb der anderen Monate des Bewilligungszeitraumes.

    Für diesen einen Monat wurde nun eine Rückzahlungsforderung in Höhe von fast 250 Euro festgesetzt, da für diesen einen Monat eine Überbezahlung bestanden hätte. Schock und Panik bei mir natürlich nun.

    Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. Also dass das Jobcenter für Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit den Durchschnitt bildet, aber für die Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit einen eigenen Monat als Bewilligungszeitraum bildet. Meiner Meinung nach muss das Jobcenter diese einmalige Einnahme aus der selbstst. Tätigkeit ebenso in die durchschnittliche Einkommensberechnung mit einbeziehen. Dann entfällt diese horrende Rückzahlungsforderung für den einen Monat, welche ich im Moment unmöglich leisten kann. Durch den Freibetrag ist ja noch etwas Luft nach oben bei monatlicher Aufteilung der erhaltenen 500 Euro. Entweder also eine monatliche Abrechnung Einnahmen minus Ausgaben minus Freibetrag oder Durchschnitt aller Einnahmen minus Ausgaben minus monatlicher Freibetrag und nicht diese willkürliche "Mischung". Durch diesen "Berechnungstrick" ein Teil der Einnahmen voll einem Monat zuzurechnen entsteht nun ein Rückzahlungsanspruch vom Jobcenter für einen Monat und der ist für mich wie gesagt derzeit horrend.

    Über eine konkrete Antwort nebst vielleicht Nennung des zugehörigen Paragrafen wäre ich sehr dankbar, vielleicht kennt sich jemand damit aus. Dann kann ich einen begründeten Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Ich habe natürlich recherchiert vorab, aber leider nichts brauchbares gefunden. Vielen Dank!

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