Schwerbehinderung - Unter Umständen höhere Kosten der Unterkunft

  • Hallo,

    36 Jahre alt, schwerbehindert. Zu Therapiezwecken habe ich einen Hund Attestiert. Ich lebe nach wie vor im Haus der eltern, da ich wegen der Behinderung nicht allein leben konnte. Jetzt mit dem Hund würde es gehen.

    Ich erhalte keine Rente und selbst wenn ich Rente bekommen würde, wäre diese so niedrig, dass das Sozialamt aufstocken müsste.

    Die eigentliche Frage ist folgende. Ich muss wegen besagtem Anfallsleiden im Nahbereich zu meinen Eltern wohnen, alles andere wäre für mich nicht zumutbar, denn meine Eltern müssen regelmäßig merhmals täglich vorbei schauen können. Außerdem gibt es für den Hund ein Attest vom Neurologen, wonach eine nachhaltige Therapie nur durch die haltung des Hundes gewährleistet sei. Der Hund benötigt durch seine Größe (Labrador) etwas mehr Platz was zusätzlich schwierig macht eine geeinete Wohnung zu finden. Wäre unter diesen Umständen und bei einer nachvollziehbaren Argumentation das JC dazu zu bewegen eine höhere KdU zu bewilligen? Hier an unserem Ort sind es 45qm und 388€ warm. Und es ist nahezu ausgeschlossen, in einer Universitätsstadt, eine bezahlbare 1 oder 2 Zimmerwohnung in der Nähe meiner Eltern für 388€ zu finden.

  • Hallo,

    dies würde meiner Meinung nach eine Einzelfallentscheidung sein, die meist vom Teamleiter getroffen wird.

    Oftmals muss man die höhere KdU aber mit Anwalt durchsetzen.

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