ALG II Antrag - Mitwirkungspflicht - Kontoauszüge und Fragen

  • Hallo,

    Also ich habe im Juli Hartz 4 beantragt und es wird immer noch bearbeitet :(

    Ich habe bereits alle Unterlagen abgegeben, sowie die Darlehensverträge (da es ein Darlehen ist, dass zurück gezahlt werden muss ,wird es nicht als Einkommen berechnet)

    Ich habe das Darlehen in Bar erhalten, und habe es mir ab und an auf Konto eingezahlt gehabt.

    Nun habe ich einen Brief erhalten wo drin steht :

    "Auf Ihren eingerechten Umsatzübersichten ist zu sehen dass Sie immense Bargeldeinzahlungen (Datum,Datum,Datum Datum) getätigt haben. Bei der Antragsangabe haben Sie jedoch angegeben über kein Einkommen zu verfügen. Bitte teilen Sie uns mit woher diese Gelder stammen."

    Das ist das Geld was ich vom Darlehen erhalten habe und eingezahlt habe. Wenn sie die Summe der Darlehensverträge sowieso die von den Kontoauszügen sieht, sieht sie ja dass es die gleiche Summe ist. Kann ich das genauso schreiben (natürlich höflicher und formeller :)) ) ? Führt das zu Problemen.

    Ebenfalls möchte sie auch über die Bargeldeinzahlungen erfahren, die vor der Antragsstellung gemacht wurden?

    Wird es da zu Problemen kommen?

  • Hallo,

    Bargeldeinzahlungen auf ein Konto sind gegenüber dem Jobcenter zu erklären. Sollte die Erklärung nicht ausreichend sein, kann die Einzahlung als Einkommen angerechnet werden.

    Ob es zu Problemen kommen wird, kann hier niemand vorhersagen.

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