ALG II Alleinerziehend - Schwangerschaft - Fragen zur Anrechnung von Unterhalt und Kindergeld

  • Hallo ihr lieben, ich habe die Suchfunktion genutzt und leider nichts wirklich dazu gefunden.

    Ich beschreibe Mal kurz meine Lage

    Ich lebe getrennt von meinem Freund und bin in der 26 SSW . Mein Freund verdient ca 2700 Euro und ich lebe von Hartz 4.

    Wie wollen auch garnicht zusammen ziehen. Meine Frage ist aber und ich finde dazu nichts im Internet. Was wird nun angerechnet.

    Theoretisch bekomme ich ja Unterhalt fürs Kind von meinem Partner plus das Kindergeld.

    Ich bekomme für mich ja den Grundbedarf vom Amt. Wie wird das nun gerechnet. Weil, wenn alles von meinem geld angerechnet wird, hab ich ja für mich selber kein geld mehr und fürs Kind ist ja auch gleich null.

    Ist jemand so lieb, und kann es mir Mal bitte verrechnen. Haben nur dann das eine Kind was im November zur Welt kommt. Ganz liebe Grüße

  • Warum möchtet ihr denn nicht zusammenziehen, welche Gründe hat das?

    Ich möchte ungern von ihm leben obwohl er damit keine Probleme hat und es für ihn ok wäre. Wir werden zusammen ziehen wenn ich wieder arbeiten gehe oder zumindestens auf 400 Euro basis.fut mich ist das total unangenehm und mich dabei unwohl fühle. Deswegen möchte ich gerne wissen wieviel denn nun angerechnet wird und verstehe es einfach nicht was ich am Ende dann übrig habe.

  • fut mich ist das total unangenehm und mich dabei unwohl fühle.

    Du fühlst dich aber nicht unwohl, wenn genügend Einkommen vorhanden ist und du trotzdem die Sozialkassen beanspruchst?

    Nur am Rande: Eine gemeinsame Wohnung wäre wahrscheinlich günstiger und kostensparender als dieser Weg.

  • Du fühlst dich aber nicht unwohl, wenn genügend Einkommen vorhanden ist und du trotzdem die Sozialkassen beanspruchst?

    Nur am Rande: Eine gemeinsame Wohnung wäre wahrscheinlich günstiger und kostensparender als dieser Weg.

    Ich bin jetzt genauso schlau wie vorher. Das war leider nicht meine Frage. Ich dachte diese ist ein Forum für solche Fragen und nicht für persönliche Umstände. Danke trotzdem

  • Hallo,

    Ich bekomme für mich ja den Grundbedarf vom Amt. Wie wird das nun gerechnet. Weil, wenn alles von meinem geld angerechnet wird, hab ich ja für mich selber kein geld mehr und fürs Kind ist ja auch gleich null.

    die Logik verstehe ich jetzt nicht.

    Theoretisch bekomme ich ja Unterhalt fürs Kind von meinem Partner plus das Kindergeld.

    Warum theoretisch? Es besteht eine Unterhaltspflicht.

    Der Unterhalt und das Kindergeld wird auf das ALG II angerechnet.

    und kann es mir Mal bitte verrechnen.

    Kaum. Du schreibst nicht ein Wort zur Höhe der Warmmiete, nichts über das Bruttoeinkommen des Freundes - nur dann, wenn diese Parameter bekannt sind, könnte man rechnen.

    Ich dachte diese ist ein Forum für solche Fragen und nicht für persönliche Umstände.

    Naja - die Anmerkungen von @bass386 stellen sich tatsächlich, wenn man das so liest.

    Gruß!

  • Ganz einfach. Bei dem Einkommen muss dein Freund und Vater des Kindes dem Kind Unterhalt zahlen und dir auch Betreuungsunterhalt von 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Da ist es wahrscheinlich günstiger, wenn ihr zusammenwohnt. Bei 2.700,00 Euro netto wird keiner von euch 3en Geld vom Jobcenter bekommen. Auch muss dein Freund sich an den Anschaffungen für das Kind und den Kosten für Umstandskleidung beteiligen.

  • genau so ist es. Ab sechs Wochen vor der Geburt ist der Vater für Dich zuständig. Bis das Kind drei ist.

    Dem Kind ab Geburt. Also vergiss das Jobcenter, das Kind bekommt ja Kindergeld vom Staat.

    Wie Bass sagt, eine gemeinsame Wohnung käme dem Vater billiger. Er ist verantwortlich, der Staat

    gibt Dir das Kindergeld.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!