Anlage EKS Summen und Salden Listen

  • Hallo Zusammen,

    ist das Jobcenter berechtigt, die monatlichen BWA's incl. Summen und Saldenlisten zu verlangen, denn alle Angaben stehen ja schon eigentlich in der Anlage EKS.

    Wenn ja, wer muss die Kosten dafür übernehmen, denn der Steuerberater arbeitet ja auch nicht umsonst.

    Danke für Eure Hilfe

  • Hallo,

    in der EKS wird nur eine Prognose vorgenommen. Im Einzelfall kann also eine detaillierte Monatsabrechnung verlangt werden.

    Da diese Abrechnung nicht zwingend eines Steuerberaters bedarf, werden herfür wohl keine Kosten übernommen.

    Gruß!

  • Hallo,

    das Jobcenter ist aufgrund der Mitwirkungspflichten grundsätzlich berechtigt Dokumente anzufordern, die geeignet sind den Leistungsanspruch zu überprüfen.

    Aus der Praxis kann ich sagen, dass BWAs angefordert werden, wenn ohnehin klar ist, dass der Kunde bei einem Steuerberater ist und diese übersandt bekommt. Da es sich hierbei um das bloße anfordern einer Kopie der Unterlagen handelt, ist das von den Mitwirkungspflichten nach SGB I auch abgedeckt. Der Gesetzgeber erwartet, dass solche Unterlagen eingereicht werden können.

    Das BWAs aber aufgrund einer verlangten Mitwirkung durch das Jobcenter nur für die Feststellung des Leistungsanspruchs angefertigt werden, ist allerdings nicht rechtmäßig. Hat das Jobcenter denn die Anfertigung verlangt, oder nur Kopien?

    Auch das pauschale Anfordern von SuSas ist kritisch zu sehen. Diese werden in der Regel nur angefordert, wenn es berechtigte Zweifel an der Korrektheit der eingereichten BWAs gibt, oder um einzelne Positionen auf Angemessenheit und Erforderlichkeit prüfen zu können. Hier gilt: Im ersten Schritt wird die BWA angefordert und im zweiten Schritt unter Begründung die SuSa-Listen.

    Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!