Weiteres Vorgehen bei Kündigung in der Probezeit

  • Hallo zusammen,

    seit 01.06.2019 arbeite ich in einer Firma, war vorher lange ALG II Bezieher und habe nun in der Probezeit ohne Begründung eine Kündigung mit 2 wöchiger Frist bekommen (die ich aber verstehen kann, denn es hat nicht gepasst).

    Nun ist die Frage, ob ich beim Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss? Dazu noch die Kündigung beilegen, Einkommensbescheinigung und Arbeitsbeschenigung nachreichen?

    Würde mich über Hilfe sehr freuen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cetna (18. Juli 2019 um 16:49)

  • Ich muss dazu noch erwähnen, dass ich vorher bereits Bezieher von ALG II war.

    Also muss ich nun eine Änderungsmitteilung machen oder eine Weiterbewilligungsantrag stellen?

  • Nein. Ich habe am 01.06. eine neue Stelle angetreten. Vollzeit. Habe mich dann beim Jobcenter abgemeldet. Habe nun in der Probezeit eine fristgerechte Kündigung bekommen. Austritt ist in 2 Wochen. Ich bekomme aktuell keine Leistungen vom Amt.

  • Gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Alsooooo: Da die Leistungen nur vorläufig eingestellt wurden, reicht es, der Leistungsabteilung den Sachverhalt in einem Brief kurz zu schildern und die Kündigung beizulegen (+ die anderen Unterlagen.).

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