ALG II Anspruch - Einkommen Anrechnung - Was bedeutet Gesamteinkommen

  • Hallo Zusammen, ich versuch grad für meine Schwester bei der Berechnung des Hartz-Satzes durchzusteigen.

    Der Vater, der eine Ausbildung begonnen hatte, dem wurde 640 Euro Ausbildungsvergütung + Kindergeld 194 Euro - 100 Freibetrag - 130 Euro Grundfreibetrag berechnet, so dass er auf ein Gesamteinkommen von 584 Euro kommt. Der Vater hat also ein Grundeinkommen von 584 Euro

    Dieses Grundeinkommen wird auch meiner Schwester angerechnet (sie arbeitet nicht), also 584 Euro + 120 Euro Elterngeld. Sie kommt daher auf ein Gesamteinkommen von 704 Euro

    Ihre beiden Kinder (unter 5 Jahre) werden 194 Euro Kindergeld angerechnet, jeweils. Aber hier steht kein Gesamteinkommen.

    Dann steht im Bescheid, das vom Gesamteinkommen bei den Eltern jeweils 36,14% anteilig berechnet werden und bei den Kindern jeweils 13,86% vom Gesamteinkommen! Und dieses Ergebnis wird wiederum vom berechneten Bedarf jedes einzelnen abgezogen. (Bedarf der Eltern je 547,86 Euro und Bedarf der Kinder je 404,02 Euro / Unterkunft ist Inklusiv).

    Fragen:

    1. Wird das Gesamteinkommen des Vaters auf alle Familienmitglieder angewendet?

    2. Wo ist für mich als Laie nachzulesen, wie die Prozentuale Berechnungen zustande kommt, denn die ändert sich scheinbar, aber das muss ja irgendwo für den Laien nachvollziehbar sein, oder?

    3. Der Vater hat die Ausbildung abgebrochen. Kann sein, dass er eine 3-monatige Sperre bekommt, aber wieso müssen alle darunter leiden? Denn das Grundeinkommen von 584 Euro existiert ja nicht mehr

    Danke vorab

  • Hallo,

    #1 ja, denn würde er beispielsweise 10.000 € netto verdienen, könnte er damit den Bedarf der Familie decken und niemand wäre auf ALG II angewiesen.

    #2 ist völlig irrelevant

    #3 Die 3-monatige Sperre gibt es beim ALG I . Die SGB II Leistungen dürften weiterhin gezahlt werden, jedoch hat der Familienvater durch Eigenverschulden die Hilfebedürftigkeit vergrößert. Sollte die Familie irgendwann aus dem ALG II fallen, da genügend Einkommen vorhanden ist, wird überprüft werden, inwieweit die ALG II Leistungen zurückzuzahlen sind.

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