Darf Vermieter Sperrmüll auf Mieter umlegen?

  • Hallo ..

    folgendes Problem. Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 32 Parteien. Nun kommt es leider immer mal wieder vor (wie gerade Aktuell), dass ein Mieter Sperrmüll angemeldet hat, aber zu dusslig war besagten Müll rechtzeitig an die Strasse zu stellen.

    Was nun (mal wieder) zur Folge hat, dass sich vor unserem Haus ein stetig wachsender Berg Schutt und Müll auftut. Es will natürlich mal wieder keiner gewesen sein, und es ist auch nicht auszuschließen, dass auch Müll dazu gekommen ist, der nicht aus unserem Haus kommt.

    Dies ist letztes Jahr schon zwei mal so passiert. Damals wurde der Müll durch den Vermieter entsorgt, und dieser hat das dann auf die Nebenkostenabrechnung drauf-geschlagen. Dies wurde erstmal Stillschweigend ( aber sauer) von den Mietern so hingenommen.

    Nun wird es aber genauso wieder passieren, und eine große Mehrheit der Mieter ist nicht mehr bereit für die Dummheit anderer zu zahlen.

    Von daher stellt sich uns nun die Frage, darf der Vermieter die Kosten der Entsorgung auf alle Parteien umlegen ???

    Ich habe natürlich selber schon im Netzt gesucht, habe aber nur widersprüchliches gefunden, weil da z.B. immer geschrieben steht, dass die Kosten umgelegt werden dürfen, wenn sich der Müll auf "Gemeinschaftsflächen" befinden würde....oder wenn es immer wieder kehrende Kosten währen.

    In unserem Fall liegt der Müll auf dem Gehweg bzw. an der Strasse. Also nicht mal mehr auf dem "Grundstück selber....Ist der Vermieter da dann eigentlich überhaupt für zuständig


    Gruß Agent 47

  • Hätte doch sein können, dass es HIER jemand geben würde, der sich damit auskennt !

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