ALG II - Kontoauszüge - P-Konto und Anhörung

  • Hallo zusammen =)

    Ich bin neu hier und suche Rat vielleicht kann mir jemand helfen ?

    Es geht darum da unsere *Neue* Sachbearbeiterin unsere Kontoauszüge haben wollte die ich Ihr auch alle vorgelegt habe für einen neuen WBA

    Jetzt kam ein schreiben zurück mit dem Satz


    * Aus Ihrer eingereichten Kontoübersicht ist nicht eine Barabhebung oder Kartenzahlung bei einem Lebensmittelhändler ersichtlich. Es besteht somit erhebliche Zweifel an Ihrer Hilfebedürftigkkeit. Nehmen Sie hierzu bitte schriftlich Stellung.

    Eine Kartenzahlung ist uns nicht möglich da wir ein P Konto besitzen

    Und eine Barabhebung wurde nicht getätigt weil ich Überweisungen für meinen Bruder getätigt habe und die Differenz Bar wieder bekommen habe.

    Also ich habe 50 für Ihn überwiesen und 50 von ihn Bar wieder bekommen

    Kann ich Ihr das so schreiben oder entstehen dadurch noch mehr Probleme ?

    *Mein Bruder bezieht keine Hilfe*

    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo,

    Eine Kartenzahlung ist uns nicht möglich da wir ein P Konto besitzen

    sorry - aber das ist falsch. Auch bei P-Konten werden Geldkarten ausgegeben und können an Geldautomaten, aber auch den Lebensmitteldiscounter benutzt werden.

    Und eine Barabhebung wurde nicht getätigt weil ich Überweisungen für meinen Bruder getätigt habe und die Differenz Bar wieder bekommen habe.

    Du übernimmst Überweisungen für Deinen Bruder? Trotz ALG II? Wieso kann Dein Bruder nicht selbst überweisen?

    Gruß!

  • Du übernimmst Überweisungen für Deinen Bruder? Trotz ALG II? Wieso kann Dein Bruder nicht selbst überweisen?

    Weil er kein Onlinebanking hat =)

    Ist das nicht Erlaubt ?

    sorry - aber das ist falsch. Auch bei P-Konten werden Geldkarten ausgegeben und können an Geldautomaten, aber auch den Lebensmitteldiscounter benutzt werden.

    Wir können leider nicht mit Karte Zahlen keine Ahnung warum brauchen wir auch nicht unbedingt

  • Hallo,

    Wir können leider nicht mit Karte Zahlen keine Ahnung warum

    Und nochmal: P-Konten sind ganz normale Konten (mit Geldkarten) wie sie Millionen Bürger haben. Der einzige Unterschied zu diesen ist, daß es ein reines Guthabenkonto ist. Das war es dann auch schon. Von daher ist das Argument mit der Karte nicht unbedingt zielführend.

    Weil er kein Onlinebanking hat =)

    Und selbstverständlich kann er dann warum keine direkten Überweisungen oder Lastschriften ausführen?

    Das ganze klingt nicht gerade plausibel und könnte durchaus zu Problemen führen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?

    ja.

    Ich fasse mal zusammen:

    1. Du beziehst ALG II.

    2. Du hast ein P-Konto, aber aus welchen Gründen auch immer keine Geldkarte (die aber eigentlich Bestandteil auch von P-Konten ist)

    3. bei einem Weiterbewilligungsantrag werden vom Jobcenter i.d.R., die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten verlangt

    4. Du hast in diesen letzten 3 Monaten nicht eine einzige Barabhebung vorgenommen

    5. Du begründest das damit, daß Du trotz ALG II fleißig Überweisungen für Deinen Bruder vornimmst und dafür Bargeld bekommst

    6. Dein Bruder kann nach Deinen Angaben keine Online-Überweisungen vornehmen

    7. Stattdessen kann Dein Bruder aber anscheinend Bargeld von seinem Konto vornehmen, nicht aber gleichzeitig Überweisungsaufträge in einen Bankbriefkasten einschmeißen oder aber per Automaten vornehmen

    Das alles klingt nun mal kaum plausibel.

    Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?

    Wo genau erwartest Du jetzt eine "Hilfestellung"? Die eben genannten Fakten sind nun mal da.

    Ansonsten kannst Du versuchen, Dein Argument mit dem Bruder bei dem Jobcenter vorzutragen und nachzuweisen, daß die Überweisungen tatsächlich für Deinen Bruder erfolgten. Ob Dir das dort geglaubt wird, kann hier nicht beurteilt werden. Eine andere Möglichkeit (oder auch "Hilfestellung") sehe ich nicht, weil der Fakt der Nichtabhebung von Barmitteln ja nun mal Fakt ist und sich daher tatsächlich die Frage stellt, wovon Du gelebt hast.

    Gruß!

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