Fragwürdiger ALG II Anspruch - Wohngeld - Student und Schülerin

  • Hallo,

    ich bin momentan etwas verwirrt - im Juli ziehe ich mit meiner Freundin zusammen und sind auf der Suche nach möglichen finanziellen Förderungen.

    Das vorhandene Geld reicht uns aus, da wir sparsam sind, trotzdem möchten wir alle möglichen Leistungen nutzen.

    Der Umzug erfolgt im gleichen Ort. Grund: ich wünsche die Privatsphäre, meine Freundin möchte ihre wohnungssuchende, finanziell "nicht sonderlich gut" gestellte Mutter entlasten (4 statt 5 benötigte Zimmer).

    Meine Freundin ist 18 Jahre alt und besucht ein Berufskolleg, über 30km entfernt mit Anreise über 30 Minuten, absolviert dort ihre allgemeine Hochschulreife.

    Ich bin Student und habe einen 450€-Job.

    Meines Wissens nach würden wir beide kein Bafög erhalten:

    - meine Freundin nicht, weil wenige KM entfernt von der Wohnung der Mutter ein Gymnasium existiert, welches sie besuchen könnte (ist das so richtig? Wechsel auf Gymnasium nach Realschulabschluss ist eher ungewöhlich), Auszug ist daher nicht erforderlich gewesen

    - ich, weil ich den Leistungsnachweis noch nicht eingereicht habe (und die notwendigen Leistungen bisher auch nicht erreicht habe)

    Meine Freundin bleibt bei ihrer Mutter gemeldet, da diese auf den somit höheren Wohngeldbetrag angewiesen ist. Damit werden die Einkommen meiner Freundin, Kindergeld und Halbwaisenrente (194€+240€), nicht auf das Mindesteinkommen für Wohngeldanspruch für unseren Haushalt angerechnet. Mit meinem Einkommen von maximal 644€ werde ich wahrscheinlich also auch kein Wohngeld erhalten.

    Was wäre jetzt noch ratsam, wenn Bafög und Wohngeld wegfallen? Ich habe als Student auch mit der potentiellen Bafög-Absage keinen Anspruch auf ALG II, richtig?

    Hätte meine Freundin einen Anspruch, wenn sie bei mir gemeldet wäre? Ihrer Mutter könnte sie dann den fehlenden Wohngeldbetrag von diesem Zuschuss abgeben.

    Vielleicht wäre es auch der gesamte Wohngeldbetrag, also unserer und der ihrer Mutter, insgesamt höher, wenn beide Haushalte Wohngeld beziehen?

    Wäre vielleicht eine Förderung für die Wohnungserstausstattung möglich?

    Vielleicht habe ich auch andere Leistungen übersehen, die eher angebracht sind?

    Danke an alle, die versuchen, Licht in die Sache zu bringen.

    Beste Grüße

    - Milch

  • Hallo,

    Meine Freundin bleibt bei ihrer Mutter gemeldet, da diese auf den somit höheren Wohngeldbetrag angewiesen ist.

    Dies dürften gleich mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten sein und dementsprechend von den Ämtern zur Anzeige gebracht werden.

    Grundsätzlich gilt bei Wohngeld, dass Studenten und Schüler die Bafög berechtigt sind, vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Ich verstehe deshalb nicht, wieso man eine Wohnung anmietet, ohne zu wissen wie man diese finanzieren kann. Und sollten Mutter und deine Freundin ALG II erhalten, bräuchte die Tochter eine Genehmigung des Jobcenters, da sie unter 25 Jahre alt ist.

  • Ihr zaumt das Pferd von hinten auf. Erst die Wohnung und dann das nötige Geld für die Wohnung. Andersherum wäre es richtig. Deine Freundin wird vom JC keine Genehmigung erhalten, bei ihrer Mutter auszuziehen. Tut sie es trotzdem, wird ihrer Mutter zumindest der Regelsatz für die Tochter nicht mehr gezahlt. Wenn die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist, bekommt sie noch weitere 6 Monate die volle Miete und dann nur noch den angemessenen Teil. Ihr bringt euch beide so in große Schwierigkeiten. 18 Jahre heißt nicht gleich eigene Bude. Diese muss man sich schlichtweg leisten können. Was den Weg zur Schule angeht, pendeln ganz viele Schüler. Das ist auch deiner Freundin zuzumuten.

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