Erstausstattung trotz Lohn

  • Hallo

    Ich brauche Rat. ..

    Bin 11 Monate lang ohne Wohnung gewesen. Arbeite vollzeit (1486€netto) und bin alleinerziehende Mama zweier Kinder (12-13j). Ich bekomme kein Zuschuss. Die 11 monate wohnten wir (schwarz )bei einem Wucher (950€ Miete für 2 Zimmer ). Ich hab keine Hilfe beantragt und die Miete selber bezahlt. Soz hat mich damals in den "geschützten Marktsegment " aufgenommen und ich habe EINE WOHNUNG BEKOMMEN 😍.

    Jetzt muss ich die Wohnung renoviert bekommen und wir besitzen nur paar Klamotten. ..Kein Stück Möbel. Keine Sachen. Nix.

    Kann ich "Erstausstattung " beantragen?

    Wie stehen meine Chancen?

    Muss ich dann von Jobcenter Zuschuss annehmen auch wenn ich das nicht möchte?

    LG und Danke

    Berlin12051

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Verstehe ich richtig, dass du zwar eine Erstausstattung beantragen möchtest, aber kein ALG II beziehen willst?

  • Genau. Ich arbeite und kann mit dem was ich verdiene leben. Manch einer nennt es Dummheit der andere ....Normale Weise kann ich ca 160-170€ monatlich bekommen. Ich wollte es nicht. Mit der Möbel Geschichte bin ich aber am Limit

  • Eine Erstausstattung über das Jobcenter kann nur beantragt werden, wenn auch ein Leistungsanspruch besteht. Wenn du kein ALG II beantragst, wirst du auch keine Erstausstattung bekommen.

  • Danke für euere Antworten

    Unterhalt und unterhaltvorschuss bekomme ich nicht. Brutto bekomme ich ca. 2138€. Miete Bruttokalt 478 € und warm 538€. Die Wohnung kann ich ab 1.6.2019 beziehen.

    Wie gesagt, war obdachlos.

  • Hallo,

    also hast Du ein Nettoeinkommen von 1486 € und einen (gegenüber dem ALG II vorrangigen) Anspruch auf Unterhaltsvorschuß von 564 €. Macht zusammen mit dem Kindergeld ein Einkommen von 2.438 € - womit sich eigentlich jede Diskussion um eine Erstaustattung erledigt haben dürfte. Du bist nicht mal annähernd hilfsbedürftig...

    Gruß!

  • Warum bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss? Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung. Du musst dich darum kümmern. Der Vater der Kinder ist zu Unterhalt verpflichtet. Wenn er nicht zahlt, musst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die kümmern sich dann darum, dass der Vater den Unterhalt bezahlt. Ansonsten laufen für den Vater Schulden auf.

  • Warum bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss? Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung. Du musst dich darum kümmern. Der Vater der Kinder ist zu Unterhalt verpflichtet. Wenn er nicht zahlt, musst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die kümmern sich dann darum, dass der Vater den Unterhalt bezahlt. Ansonsten laufen für den Vater Schulden auf.

    Ich wollte es nicht. Mit dem Vater meiner Kinder will ich irgendwann einmal zusammen leben. ..er ist im Ausland und verdient zu wenig.

    Alles was ich wollte war,eine Antwort auf die Frage, kann ich es beantragen ? Wenn ich das zurück zahlen muss mach ich es.

    Es ist einfach nur schlimm zu wissen das wir auf dem Boden schlafen müssen.

    Der Staat hat mir geholfen mit der Wohnung Suche. Dafür bin ich dankbar! !!

    Jedoch habe ich keine andere Wahl als nochmal darum zu bitten und darum meldete ich mich hier.:(:(.

  • Da Unterhaltsvorschuss eine vorrangige Leistung ist, musst du diesen beantragen. Daran führt kein Weg vorbei. Es ist egal, ob du mit dem Vater mal zusammen leben willst. Auch wenn der Vater im Ausland lebt, muss seine Unterhaltspflicht geprüft werden. Ansonsten lass es bleiben. Dann bekommst du eben nichts.

  • Vielen Dank.

    Ich wollte keine Belehrungen über Unterhalt. Entscheidung ,ob ich es beantragen will oder nicht, liegt bei mir.

    Dann bekommst du eben nichts.

    Das ist O.K so wenn es am Unterhalt oder am meinem weigern der Hartz IV Gelder anzunehmen liegt! !!

    Trotzdem vielen Dank für die Infos

    LG

    Zitat hergestellt - Korrektur

  • Hallo,

    wenn es am Unterhalt oder am meinem weigern der Hartz IV Gelder anzunehmen liegt!

    um letzteres geht es nicht, um das erstere durchaus. Hier könnte Jobcenter bei Verweigerung ohne gute Begründung von einer Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit ausgehen. Denn mit Unterhaltsvorschuß hast Du ein mehr als ausreichendes Einkommen, ohne Vorschuß wärst Du hilfsbedürftig. Da aber der Unterhaltsvorschuß immer vorrangig gegenüber dem ALG II ist, nutzt Dir diese Hilfsbedürftigkeit bei der Erstaustattung nicht viel.

    Von daher ist es allein Deine Entscheidung.

    Gruß!

  • Hallo,

    Das kann man auch höflicher formulieren!

    da gebe ich @bass386 durchaus Recht. Die TE ist wahrscheinlich schon durch die Obdachlosigkeit und andere Sachen genug gestraft und ich habe durchaus Achtung davor, daß Sie versucht, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dennoch antworte ich in solchen Fällen immer streng sachlich - die letzte Entscheidung kann dann nur der Fragende für sich selbst treffen. Und wenn er sich dann nicht an meine Ratschläge hält - so whats. Es ist sein Leben...

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!