ALG II Antrag und Steuerrückzahlung

  • Hallo Zusammen,  


     

    ich habe kurz eine Frage bezüglich meines anstehenden Hartz 4 Antrags:  


     

    Derzeit bin ich Student und werde voraussichtlich am 17. Juni 2019 von der Uni nach meiner letzen Prüfung exmatrikuliert. Nebenbei habe ich Ende April eine Steuererklärung für die Jahre 2017 und 2018 abgegeben und warte zurzeit auf den SteuerBescheid. In den Jahren war ich noch als Werkstudent tätig und deswegen erwarte ich ca. 1000€ vom Finanzamt zurück. Das ist in meinen Augen viel Geld und ich hab kein anderes „Vermögen“ als das und ich fänd es unfair wenn das Jobcenter mir wegen der anstehenden Rückzahlung Leistungen kürzt.  


     

    Jetzt habe ich mich bereits ein bisschen in das Thema eingelesen und habe das so verstanden, dass Steuerrückzahlungen vom Finanzamt VOR der Antragsstellung vom Jobcenter als „Vermögen“ bewertet werden und somit das Schonvermögen greift. Steuerrückzahlungen NACH Antragsstellung gelten als „Einkommen“ und werden VOLL auf die zu erwartenden Hartz 4 Leistungen angerechnet.  


     

    1.)Bedeutet das nun, dass wenn ich noch Ende Mai vom Finanzamt das Geld überwiesen bekomme, ich am 17. Juni den Antrag auf Hartz 4 problemlos abgeben kann ohne mit Kürzungen vom Jobcenter zu rechnen? Da ich die Steuerrückzahlung vom Finanzamt schon im Vormonat der Antragsstellung erhalten habe und somit als „Vermögen“ bewertet wird ?  


     

    2.) Und wenn ich das Geld erst Anfang Juni vom Finanzamt erhalten sollte (somit trotzdem noch vor dem Datum der Antragsstellung/Exmatrikulation 17. Juni), ich den Antrag beim Jobcenter lieber erst am 1. Juli abgeben sollte. Da ich sonst mit Kürzungen rechnen muss, weil es im selben Monat ist?  


     

    Vielen Dank im Voraus!  


     

    Mit freundlichen Grüßen

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