ALG II - Guthaben Heizkostenabrechnung und Fragen zur Anrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe erstmals ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung meines Energieversorgers. Jetzt Frage ich mich ob dies dem JC zurück zu erstatten ist oder ob ich es behalten darf?
    Kosten für Unterkunft und Heizung werden ja vom JC übernommen. Bei mir ist der Fall wie folgt: Ich erhalte eine Kürzung aufgrund Unangemessenheit und muss dieses von meinem Regelsatz bestreiten. Die Kürzung ist jedoch laut Bescheid nur von der Grundmiete (= Kaltmiete) gekürzt. Die tatsächlichen Nebenkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen werden in voller Höhe vom JC übernommen.

    Jetzt Frage ich mich ob ich aufgrund der Kürzung der Kaltmiete ein Anspruch auf das Guthaben habe? Hatte mal etwas davon gelesen das wenn teilweise Kürzung erfolgt, das man evtl. Guthaben sofern sie nicht über den Jahresbetrag des Eigenanteils geht, nicht an das JC zahlen zu müssen. NUr habe ich nicht verstanden, ob dabei relevant ist wo die Kürzung stattfindet sprich bei den Heizkosten oder der Grundmiete.

    Wer hatte den Fall mal und kann mir helfen?

    Danke

  • Hallo,

    Jetzt Frage ich mich ob ich aufgrund der Kürzung der Kaltmiete ein Anspruch auf das Guthaben habe?

    nein. Warum auch? Du selbst schreibst ja selbst

    Die tatsächlichen Nebenkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen werden in voller Höhe vom JC übernommen.

    Wenn aber das Amt Deine Heizkosten bezahlt - wem gehört dann wohl das Guthaben aus den Vorauszahlungen?

    Gruß!

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