Eigentumswohnung - Kostenübernahme Zählertausch

  • Hallo,

    ich habe eine Frage und würde mich freuen, in diesem Forum eine Antwort zu finden, da eine Internetrecherche erfolglos war: Ich bin Besitzerin einer Eigentumswohnung in einem 4-Parteien-Haus, die ich selbst bewohne und aktuell ALG 2 - Bezieherin. Kürzlich mussten die Gas- und Wassezähler ausgetauscht werden, da das Eich-Datum abgelaufen war. Dies wurde durch die Hausverwaltung organisiert. Die Eigentümer haben die Kosten für den Zählertausch zu tragen. Bei mir ist dies ein mittlerer dreistelliger Betrag und damit natürlich eine Summe, die ich durch den regulären Satz nicht bezahlen kann. Darum würde ich gern wissen ob diese Kosten vom Jobcenter getragen werden müssen. Danke im Voraus. Janina

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Die Kosten für den Gas- und Wasserzählerwechsel können über die Instandhaltungskosten gem. § 22 Abs. 2 SGB II geltend gemacht werden.

    Falls es zu einer Ablehnung kommt, Widerspruch einlegen, einen Fachanwalt einschalten oder ein Darlehen beantragen.

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