Sanktion Partner - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Folgendes Problem,mein Partner wurde Sanktioniert (100% des Regelsatzes) weil er die Maßnahme wegen Krankmeldung nicht antreten konnte (wiederspruch läuft) im Sanktionsbescheid wurde nichts davon erwähnt,das die Miete für ihn auch wegfällt! (Nur der Regelsatz zu 100%)

    Nun ist es so das das JC nur die hälfte an Miete gezahlt hat,ich/wir wussten von nichts! Meines wissens nach hätte das JC die Miete bei mir Aufstocken müssen,weil ich ja auch noch mit meinem Sohn dort lebe! Ich hatte die situation schon einmal mit meinem Ex,dort wurde die Miete automatisch durch das JC (war damals ein anderes wie jetzt) bei mir aufgestockt.

    Weiß jemand ob man da generell die Aufstockung der Miete,bei mir,verlangen kann? Ist ein Gang zum Anwalt sinnvoll? Wenn das Jc es nicht aufstockt? Denn ich weiß aus Erfahrung das das JC erstmal “nein“ sagen wird und es auch gerne auf ein Rechtsstreit an kommen lässt!

    Ps: morgen bin ich bei der Leistungsabteilung und werde es an sprechen.

    dash

  • Hallo,

    Folgendes Problem,mein Partner wurde Sanktioniert (100% des Regelsatzes) weil er die Maßnahme wegen Krankmeldung nicht antreten konnte

    sofern Dein Partner nicht unter 25 Jahre alt ist. wird diese Sanktion bei der dritten Pflichtverletzung ausgesprochen.

    Wie auch immer: bei einer Sanktion von 100 % werden tatsächlich auch nicht mehr die anteiligen Kosten der Unterkunft gezahlt.

    ob man da generell die Aufstockung der Miete,bei mir,verlangen kann?

    Kann man nicht. Warum auch?

    Gruß!

  • Danke für deine Antwort :) aber diese ist nicht ganz korrekt. Das JC muss bei mir Aufstocken (Miete) waren eben beim Anwalt und dieser wird sich der Sache nun An nehmen.

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