ALG II - Privatinsolvenz - Erbe und Fragen

  • Hallo,

    ich bin noch recht neu hier und deshalb frage ich einfach in diesem Teil des Forums.

    Wie die Überschrift schon sagt,beziehe ich ALG II,bin in der Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase und erwarte eine Erbschaft.

    Vielleicht kann mir ja einer von Euch in dem Wirrwar von Zuständigkeiten helfen ? Melden muss ich ja beiden dass ich Erbe,aber wer kann sich ein Stück vom Kuchen holen ?

    Vielen Dank schonmal

    Gruss Wolfgang

  • Wie alt bist du?

    7500 € in bar/Konto? Oder kommt noch anderes Vermögen, wie z.B. ein Haus, Auto, Grundstück, Schmuck etc. hinzu?

    Während der Wohlverhaltensphase musst du 50 % der Erbschaft an den Treuhänder abgeben/auszahlen. Dies dürfte aus § 295 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung hervorgehen.

  • Berücksichtigt wird das Erbe als einmalige Einnahme im SGB II . Bedeutet für dich, es wird in dem Monat angerechnet, in dem dir das Geld zufliesst. Solltest du dadurch nicht mehr hilfebedürftig sein, wird die einmalige Einnahme auf sechs Monate verteilt. Das Erbe wird nicht in vollem Umfang angerechnet. Bestattungskosten, bestehende Schulden des Erblassers etc. müssen berücksichtigt werden.

    Wäre noch die Frage, ob die Hälfte, die an den Treuhänder geht auch vom Erbe abgezogen werden muss. Diese Frage kann Corinna dir mit Sicherheit beantworten.

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