Kindergeld bei Volljährigkeit

  • Hallo Zusammen!

    Ich bin AlG 2 Empfängerin, und seit August 2018 ist meine Schwerbehinderte Tochter volljährig, zum Zeitpunkt als die Volljährigkeit eingetreten ist, ist sie keiner Beschäftigung nachgegangen, weil die Werkstatt in die sie gegangen ist im Juni 2018 Geschlossen wurde. Seit dem ist sie in dr Reha Abteilung im Jobcenter als Ratsuchend gemeldet und suchen für sie eine neue Werkstatt.

    Ich hatte dann im September einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt, dieser wurde dann im Oktober abgelehnt.

    Mit der Ablehnung bin ich dann zum Jobcenter, habe diesen vorgelegt, und mir wurde dann Angeboten dass das Jobcenter bis zur weiteren Klärung

    In Vorleistung geht das waren pro Monat statt 194 Euro nur 164 Euro. Ich wurde Zeitgleich aufgefordert einen erneuten Antrag zu auf Kindergekd zu stellen, dem ich auch umgehend nachgekommen bin.

    Nun ist es so, das die Kindergeldstelle ständig neue Unterlagen anfordert ( Zum Teil 2 mal die selben ) und jedesmal 6 Wochen Bearbeitungszeit benötigt, um dann erneut Unterlagen einzufordern. Jetzt hat das Jobcenter im Januar 2019,ohne mich darüber zu Informieren, die Vorleistung eingestellt, mit der Begründung, das die Kindergeldstelle zuständig wäre und uns In Zukunft das Kindergeld auszahlen muss. Die Kindergeldstelle hatte bis zum dem Zeitpunkt aber noch keine Endscheidung darüber getroffen ob überhaupt ein Anspruch besteht. Seit dem Zahlt weder das Jobcenter noch die Kindergeldstelle, weil beide sich gegenseitig die Verantwortung zu schieben.

    Nun habe ich vor einer Woche endlich erneut den Ablehnungsbescheid von der Kindergeldstelle bekommen. Nun war ich beim Jobcenter, habe diesen Ablehnungsbescheid vorgelegt, und wieder weigert sich das Jobcenter tätig zu werden, mit der Begründung das die Kindergeldstelle zuständig ist und zahlen muß.

    Bis zum 21 Lebensjahr hat sie als Arbeitssuchend gemeldet Anspruch. Sie ist aber nicht Arbeitssuchend, sondern Ratsuchend gemeldet.

    Nun ist es so das ich mir den 2 Monat in Folge die Leistungen fehlen. Und ich Finanziell langsam an mein Limit komme.

    Ich habe gefragt warum man nicht wie im Oktober erstmal bis zur weiteren Klärung in Vorleistung geht, da wurde mur gesagt wir sind hier nicht bei Wünsch dir was.

    Ich hatte dann gefragt ob ich evtl dann einen Vorschuss bekomnen könnte, um erstmal die nächsten Tage überbrücken zu können. Ich sollte dann Kontoauszüge der Letzten 4 Wochen vorlegen, dann würde man mir einen Vorschuss gewähren. Ich habe dann due Kontoauszüge geholt, worauf auch ersichtlich war das ich nur nch 5 Euro

    Guthaben hatte. Dann wollte die Dame vom Jobcenter Quittungen bzw Kassenbons haben wofür ich denn meinen Regelsatz ausgegeben habe.

    An der Stelle habe ich dann aufgegeben, weil ich nicht jeden Kassenbon aufhebe wo ich mal was eingekauft habe.

    Ich werde das Gefühl nicht los das man mich hier ganz gezielt schikanieren möchte. Ich habe noch nie Gehört das man Quittungen vorlegen muss,

    wofür man sein Geld ausgeben hat.

    Ich hatte die Dame beim Jobcenter gebeten mir schriftlich zu belegen,dass das Jobcenter dazu berechtigt ist Quittungen einzufordern, das wurde mir verweigert,

    und ich musste mich damit dann zufrieden geben.

    Hier stimmt doch was nicht? Ich kenne mich leider nicht mit den Gesetzen aus, und weiß einfach nicht weiter,

    ich wäre sehr Dankbar wenn hier jemand Rat für mich hätte.

    LG

  • Hallo,

    Sie ist aber nicht Arbeitssuchend, sondern Ratsuchend gemeldet.

    der Status "ratsuchend" ist nicht mit dem Status "arbeitssuchend" gleichzusetzen. Kindergeld wiederum wird nur bei dem Status "abeitsuchend" oder "Ausbildung suchend" gewährt. Frage also: wer hat Dir zu diesem Status mit dem "ratsuchend" geraten?

    Gruß!

  • Hallo Corinna!

    Das ist mir bekannt das der Status ein anderer ist, darum Frage ich ja auch hier nach was das zu bedeuten hat.

    Niemand hat mir zu diesem Status geraten, sondern diesen Status habe ich von der Reha Abteilung erfragen müssen.

    Ich ging nämlich bis Gestern auch davon aus das sie Arbeitssuchend gemeldet.

    Ich habe auch gleich darum gebeten das mir die Reha Abteilung das schriftlich bestätigt,

    damit das Jobcenter nicht wieder die nächste aussrede hat.

    Normalerweise sollte das für das Jobcenter ja auch ersichtlich sein welcher Status für meine Tochter Aktuell ist.

    Deswegen bin ich ja auch irritiert, dass das Jobcenter immer wieder auf die Kindergeldstelle verweist.

    Ich habe nämlich die Information erhalten das alle Beteiligten miteinander vernetzt sind und das Jobcenter sowie

    Die Kindergeldstelle den Status einsehen können. Demnach ist wohl doch das Jobcenter zuständig.

    LG

  • Hallo,

    nochmal: "ratsuchend" ist nichts anderes als ein Beratungsstatus, reicht aber nicht für den Anspruch auf KG aus. Also ändere das dringendst um und rede dann nochmal mit der Familienkasse.

    Gruß!

  • Es ist nicht so, dass die Jobcenter Einsicht in die Arbeit der Familienkasse haben. Vielmehr kann teilweise eingesehen werden, wann und ob Kindergeld gezahlt wurde. ALG II ist im Jobcenter zu beantragen und Kindergeld bei der Familienkasse. Mit Kindergeld hat das Jobcenter absolut nichts zu tun und deswegen ist die Verweisung an die Familienkasse korrekt.

    Allerdings, muss das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid der Familienkasse erstmal akzeptieren und die fehlenden Gelder auszahlen. Das Jobcenter könnte ebenfalls die Gelder auszahlen und einen Erstattungsanspruch an die Familienkasse stellen.

    Warum wurde der Antrag auf Kindergeld nun abgelehnt?

  • Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das die Schwerbehinderung meiner Tochter nicht ausreichend ist.

    Sie wäre laut Ärtzlichen Attest (was ich einreichen sollte) in der Lage mindestens 15 Std die Woche einer Beschäftigung nachzugehen.

    Das wurde auch von mir nie in Abrede gestellt, wir suchen ja mit der Reha Abteiligung fieberhaft nach einer neuen Werkstatt für sie.

    Ich verstehe einfach nicht warum man jetzt so einen Akt daraus macht, als ich im Oktober das erste mal im Jobcenter mit der Ablehnung

    war wurde umgehend die Vorrauszahlung veranlasst. Im Januar hat dann aber wohl das Jobcenter eine Erstattung bei der Kindergeldstelle beantragt, obwohl der Status immer noch in Bearbeitung war.

    LG und viele Dank für eure Antworten :)

  • Im Januar hat dann aber wohl das Jobcenter eine Erstattung bei der Kindergeldstelle beantragt, obwohl der Status immer noch in Bearbeitung war.

    Das ist so üblich, denn wenn Anspruch auf Kindergeld bestehen würde und das Jobcenter ist in Vorleistung gegangen, holt sich das Jobcenter die beim ALG II überzahlte Summe von der Familienkasse zurück.

  • Darf denn das Jobcenter einfach Quittungen einfordern um einen vorschuss zu gewähren?

    Obwohl ich ja mit Aktuellen Kontoauszügen die Bedürfdigkeit nachgewiesen habe?

    Weil irgendwie kommt mir das komisch vor und ich würde mich dagegen gerne wehren wenn dem nicht so ist.

    Ich musste nämlich jetzt mein Konto überziehen was mit erheblich Kosten verbunden ist.

    LG

  • Hast du in der Vergangenheit schon Vorschüsse beantragt oder hast du offene Rückzahlungen?

  • Ich hatte in den 2 Jahren die ich jetzt ALG 2 beziehe 2 mal einen Vorschuss beantragt, das war einmal als ich den Erstantrag gestellt habe ,

    und einmal als die Bearbeizung desWeiterbewilligungsantrag länger als üblich gedauert hat. In beiden fällen hatt es gereicht wenn ich meine Kontoauszüge mit Aktuellen Kontostand vorgelget habe. Es gab dann auch kein Geld, sondern einen Gutschein.

    Rückzahlungen habe ich keine offen, wofür auch, die Leistungen die ich erhalte reichen aus um meinen Bedarf zu decken,

    wenn sie denn vollständig sind.LG

  • Hallo,

    Ich habe heute das schreiben erhalten, womit ich dem Jobcenter nachweisen kann das meine Tochter Ratsuchend gemeldet ist.

    Ich werde Morgen erneut damit vorsprechen, um damit meinen Anspruch zu untermauern.

    Des weiteren beabsichtige ich erneut um einen Vorschuss zu bitten, weil ich seit Januar keine Vorrauszahlung mehr erhalten habe.

    Ich habe etliche Telefonate geführt um zu erfahren, ob das zulässig ist, das die Sacharbeiterin trotz Kontoauszügen dazu berechtigt ist Quittungen zu verlangen wofür ich meinen Regelsatzt ausgegeben habe. KEINER konnte mir dazu eine klare Antwort geben.

    Ich habe auch Anonym im zuständigen Jobcenter angerufen, auch da ist der Vorgang nicht bekannt.

    Ich gehe davon aus das es Morgen wieder dazu kommen wird, das die Quittungen verlangen.

    Jetzt würde ich gerne wissen, ob die Sachbearbeiterin mir schriftlich begründen MUSS warum sie Quittungen

    verlangen. Wenn das Legitim ist sollte dem ja nichts im Weg stehen?

    Mein verdacht ist dass das nicht Regelkonform ist, und dafür möchte ich die Aktuere entsprechend belohnen.

    LG

  • Ich gehe stark davon aus, dass sie überprüfen möchte, ob unwirtschaftliches Verhalten vorliegt.

    Wie hoch soll der Vorschuss denn sein? Bist du sanktioniert, liegen Aufrechnungen vor oder hast du in den letzten zwei Monaten einen Vorschuss erhalten?

  • Hallo,

    Ich bin nicht Sanktioniert und es liegen auch keine Aufrechnungen vor, ich habe den letzten Vorschuss vor ca 6 Monaten erhhalten, weil die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags länger gedauert hat als üblich.

    Wie kann den unwirtschaftliches verhalten vorliegen? Ich möchte ja nur das was mir zusteht, das ich diesen Anspruch überhaupt mit Kontoauszügen rechtfertigen muss finde ich schon suspekt.

    Ich möchte im Grunde gar keinen Vorschuss, da ich bereits mein Konto überzogen habe, um versorgt zu sein.

    Dadurch enstehen mir jetzt erhebliche Kosten, die vermeidbar gewesen wären, schon komisch das man mir dann im Jobcenter

    Pauschal unterstellen will das ich unwirtschaftlich gehaushaltet habe.

    Ich würde eben einfach nur gerne wissen ob die mir dass dann schriftlich begründen müssen, weil ich dann beabsichtige einen Rechtsanwalt zu konsultieren um mich dagegen zu wehren.

    LG

  • Du kannst einen Antrag auf vorzeitige Leistung nach § 42 SGB II stellen (maximal 100,00 €). Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss dies natürlich begründet werden. Ich würde so etwas nur schriftlich, mit Eingangsbestätigung machen. Bei einer mündlichen Antragstellung hat man im Fall der Fälle keinen Beweis vor Gericht.

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