Kein Anspruch auf BAföG. JC verlangt Beantragung.

  • Hallöchen,

    Ich bräuchte Mal etwas Hilfe.

    Das Amt entzieht mir ab Januar (teilweise) Leistungen, mit der Begründung, ich hätte keine Nachweise der Beantragung von Schüler-BAföG eingereicht.

    Stimmt soweit auch, allerdings habe ich auch überhaupt keinen Anspruch auf BAföG.

    Das habe ich dem JC mehrmals, u.a. auch mit einem Schreiben meiner Schule, mitgeteilt.

    Zuletzt vor knapp 2 Wochen, in einem Schreiben in dem ich mich zu dem Sachverhalt äußern und Begründungen nennen sollte.

    Jetzt ist die Frage, was tun?

    Natürlich erstmal einen Widerspruch erheben, aber hat jemand vielleicht Tipps oder Erfahrung damit?

    Mfg Bobka

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Da Bafög eine vorrangige Leistung ist, muss es beantragt werden. Weder die Schule, noch du können darüber entscheiden ob du Bafög erhalten wirst. Darüber entscheiden kann nur die zuständige Behörde.

    Beantrage es und warte auf den Ablehnungsbescheid oder lasse dir von der zuständigen Behörde bestätigen, dass in deinem Fall kein Anspruch auf Bafög besteht.

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