Untermietvertrag? Wohnung mit Mutter - Pflegeheim - Mietkosten- Mietvertrag

  • Hallo,

    ich schreibe in dieses Forum weil ich viele Fragen habe und denke, hier finde ich Antworten darauf.

    Kurzgefasst:

    Ich lebe seit 2013 mit meiner Mutter in zusammen, wir beide erhalten Hartz4 und teilen uns die Miete.

    Die Miete beträgt warm 613 €.

    Nun zu meinem Anliegen.

    Seit einer Woche ist meine Mutter in einem Pflegeheim, der Mietvertrag läuft weiterhin über sie. Das Pflegeheim wird aus der Pflegeversicherung und Sozialhilfe finanziert. Den Antrag zur Sozialhilfe habe ich bereits erhalten, aber noch nicht eingereicht.

    Meine Mutter ist noch Arbeitslos gemeldet, offiziell bis Ende Dezember. Natürlich werde ich das Geld was sie nach dem Pflegeheim aufenthalt erhielt, zurück überweisen. Sobald der Sozialhilfe Antrag genehmigt wurde.

    Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben, ich lebe seit 5 Jahren hier. Die Miete ist nur 36 € über der Mietobergrenze, die Kaltmiete passt genau in die Grenze.

    Bevor ich aber zum Jobcenter gehe, möchte ich gerne wissen was ich benötige, damit sie mir die gesamte Miete zahlen?

    Brauche ich einen Untermietvertrag mit meiner Mutter?

    Und ab wann muss ich melden, dass meine Mutter in einem Pflegeheim ist?

    Bis jetzt haben wir noch kein Geld vom Sozialamt erhalten.


    Also kann ich das aktuelle Geld für Dezember von meiner Mutter noch für die Miete einsetzen?

    Ich danke euch ganz herzlich und hoffe auf viele hilfreiche Antworten, denn ich weiß wirklich nicht wo und wie ich anfangen soll :)

    Danke

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Veränderungen sind dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

    Was mir nicht so ganz klar wird ist, ob deine Mutter nur vorübergehend im Pflegeheim bleibt oder dort ihren Lebensabend verbringt.

  • Hallo, und vielen Dank :)

    Sie ist voraussichtlich für unbestimmte Zeit im Pflegeheim. Aber es kann immer noch sein, dass sie eines Tages wieder kommt.

    Der Mietvertrag bleibt deshalb auf Ihren Namen. Was kann ich dem Jobcenter alles vorlegen? Bzw was muss ich jetzt tun :) Danke

  • Scheidet deine Mutter als Altersgründen aus dem ALG II Bezug aus oder ist festgestellt worden, dass sie dauerhaft erwerbsgemindert ist?

  • Das ist eine gute Frage, sie hat eine Pflegestufe und wird zukünftig Heimkosten vom Sozialamt finanziert bekommen, scheidet sie dadurch nicht automatisch aus dem Anspruch auf Harz 4 aus ?

  • Okay,

    dürfte für deine Fragestellung auch erstmal nicht interessant sein.

    Problem wird sein, dass das Sozialamt nicht die Kosten für die Wohnung der Miete übernehmen wird. Somit wird deine Mutter vermutlich auch ALG II Leistungen erstatten müssen. Die Rückforderung wird evtl. mit den Leistungen des Sozialamts verrechnet bzw. es wird ein Erstattungsanspruch vom Sozialamt an das Jobcenter gestellt.

    Selbst wenn du einer Untermietvertrag machen würdest, würdest du auf einen Großteil der Kosten sitzen bleiben. Es bleibt dir meiner Meinung nach nichts anderes übrig, als dir eine neue, angemessene Wohnung zu suchen.

    Die Veränderungen in den Lebensverhältnissen deiner Mutter musst du dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Du kannst hierfür zu dem Sachbearbeiter deiner Mutter oder auch zu deinem gehen, denn verändert hat sich für euch beide etwas.

  • Vielen Dank für die Antwort und die damit verbundene Mühe.

    Also die Wohnung meiner Mutter, bzw, unsere gemeinsame Wohnung ist preislich angemessen.

    Mein Plan ist, es dem Jobcenter unverzüglich zu melden, und gleichzeitig einen Antrag auf Anpassung der neuen Mietkosten zu erstellen.
    Das Geld welches meine Mutter im Dezember für die Miete erhält, möchte ich auf ihrem Konto lassen, weil es sicher so sein wird, dass sie das Geld dem Jobcenter zurückzahlen muss.

    Ich bin momentan in der Job Offensive, habe also keinen direkten Sachbearbeiter.

    Kann ich mich schriftlich / per Mail an die Leistungsabteilung wenden und denen die ganzen Nachweise scannen?

  • Also die Wohnung meiner Mutter, bzw, unsere gemeinsame Wohnung ist preislich angemessen.

    Für zwei Personen mag die Wohnung angemessen sein, für eine kann ich mir dies nur sehr schwer vorstellen.

    Ich bin momentan in der Job Offensive, habe also keinen direkten Sachbearbeiter.

    Eine Person muss deine Leistungen berechnen und dies ist auch dein Ansprechpartner. Evtl. findest du die Telefonnummer des Sachbearbeiters auf den Bescheiden, ansonsten kannst du in der Hotline der Bundesagentur für Arbeit anrufen und um einen Rückruf bitten.

    Ich würde davon abraten, ohne Rücksprache mit dem Jobcenter, Dokumente per Mail zu senden.

    Nach Mitteilung der Veränderung, würdest du eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, woraufhin du die angeforderten Dokumente einreichen musst.

  • Schaue morgen bzw. die Tage auf jeden Fall nochmal rein, evtl. hat hier noch jemand andere Tipps oder Ratschläge für dich.

  • Hallo nochmal, ich möchte morgen zum Jobcenter aber vorher noch ein paar Fragen,

    1) Könnte ich auch ohne Untermietvertrag die vollen Mietkosten erhalten? Ich habe die Mietbescheinigung und den Hauptmietvertrag meiner Mutter.

    2) Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf?

    3) Was brauche ich noch um mich auf das Gespräch vorzubereiten`?

    Lg und vielen Dank

  • Hallo,

    Könnte ich auch ohne Untermietvertrag die vollen Mietkosten erhalten?

    nur für maximal 6 Monate, wenn die Miete unangemessen ist. Danach wirst Du die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlichen Miete selbst zahlen müssen.

    Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf?

    Nein.

    Gruß!

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