Anrechnung von Guthabenauszahlungen

  • Hallo,

    ich bin seit September diesen Jahres Aufstocker.

    Nun habe ich im Oktober einmal eine Nachzahlung von meinem ehemaligen Arbeitbeger erhalten und eine Guthabenauszahlung von meinem Gasanbieter (Jahresabrechnung) beides zusammen übersteigt den Bedarf bzw die Aufstockung für Oktober. Oktober wurde mir aber bereits ausgezahlt. Weitere Leistugnen für November und Dezember wurden volsltändig gestrichen. Ist das rechtens? Gilt nicht das Zuflussprinzip? Beide Nachzahlungen ergeben eine Nettosumme von 1000 EUR.

    Vielen lieben Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von Jennifer85 (28. November 2018 um 12:11)

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Bitte schlüssel die Einzahlungen auf und teile uns mit, wann du das Geld erhalten hast. Zudem wäre gut zu wissen, wie hoch dein monatlicher ALG II Anspruch ist.

  • Das die Gehaltsnachzahlung im November angerechnet wurde ist okay, denn eine Gehaltsnachzahlung kann man als einmalige Einnahme ansehen und sofern für den Monat, in dem man die einmalige Einnahme erhalten hat schon Leistungen ausgezahlt wurden, ist diese im Folgemonat anzurechnen.

    Für den Monat November müsstest du einen Aufhebungsbescheid bekommen haben, sowie eine Anhörung zu einer Überzahlung, da die Leistungen für den Monat November schon Ende Oktober gezahlt wurden. Für Dezember müsstest du einen Änderungsbescheid bekommen.

    Was steht denn als Begründung in den Bescheiden?

  • Selbst im Änderungsbescheid muss eine Begründung stehen.

    Du kannst die Berechnungsbögen hier ansonsten auch anonymisiert (ohne Name, Anschrift, Name des Jobcenters etc.) als PDF uploaden.

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