Umzug unangemessener Wohnraum

  • hallo,

    ich bin untermieterin in einer wg und wurde nun vom hauptmieter gekündigt. ich möchte gerne in eine neue wohnung ziehen, die jedoch vom preis und von der fläche in meinem bezirk als unangemessener wohnraum gilt. da ich aber aufstocke, könnte ich die zusätzliche miete ohne probleme selber tragen.

    meine frage ist jetzt: ist es überhaupt möglich einen umzug in unangemessener wohnraum bewilligt zu bekommen? oder muss ich mich bei der suche auf wohnungen im regelsatz beschränken, was eigtl bedeutet, ich müsste wieder in eine wg ziehen? gibt es irgendwelche dinge, die ich beachten muss?

    danke für eure hilfe

    liebe grüße

    mno

  • Hallo,

    ist es überhaupt möglich einen umzug in unangemessener wohnraum bewilligt zu bekommen?

    möglich ist das schon. Aber Du wirst nicht den maximal möglichen Satz an angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen, sondern nur die bisherige Miete. Auch werden weder Umzugskosten noch Kaution übernommen. Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten werden nicht übernommen.

    Kurzum: ein nicht sehr sinnvolles Vorhaben mit vielen Risiken.

    Gruß!

  • hi corinna,

    danke für deine antwort.

    kannst du mir noch erklären, wieso ich nicht den maximalen satz bekomme? ich wurde ja aus meiner wg gekündigt.

    kann ich, wenn ich jetzt umziehe, also nur davon ausgehen, meine aktuelle miete bezahlt zu bekommen?

    liebe grüße

  • Hallo,

    kann ich, wenn ich jetzt umziehe, also nur davon ausgehen, meine aktuelle miete bezahlt zu bekommen?

    ja - da Du in eine nicht angemessene Wohnung ziehen willst. Das hat nichts mit der Kündigung zu tun. Du mußt damit rechnen, daß bei Dir nur die bisherige Warmmiete gezahlt wird. Von daher würde ich mich nach einer angemessenen Wohnung umsehen.

    Gruß1

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