ALG II Antrag abgelehnt - Konto Leer was tun

  • Guten Tag,

    ich weiß gerade nicht so wirklich weiter und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich wurde zum 06.08.18 gekündigt und habe daraufhin sowohl ALG 1 als auch ALG 2 beantragt. Mein ALG1 Anspruch bemaß zu diesem Zeitpunkt nurnoch 6 Tage weil ich vorher leider schon Arbeitlos war, die neue Beschäftigung hielt nur 5 Monate und somit entstand kein neuer Anspruch auf ALG1.

    Heute habe ich mein Ablehnungsbescheid für ALG 2 erhalten und weiß nicht weiter.

    Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt das ich am 01.08.18 noch Geld zufluss hatte dieser war jedoch sehr schnell verbraucht weil ich noch schulden bezahlen musste die in der längeren Arbeitslosigkeit entstanden sind. Mein Geld hat nun bis zum Monatsende gereicht und ich kann vermutlich auch die Miete von der einen Woche Arbeit im August bezahlen. Jedoch nicht meinen Lebensunterhalt für den September. An sich wäre dies kein Problem wenn ich nicht bereits zum 01.09.18 wieder eine Beschäftigung aufnehmen würde. Für den Antrag des Monats September wurden von mir Dokumente gefordert die ich erst zum Monatsende einreichen kann. (Lohnbescheid/Kontoauszüge der Lohnzahlung)

    Nun stellt sich mir die Frage wie ich den September überbrücken kann und was ich an Leistungen beantragen kann.

    Lohnt sich ein Widerspruch des Bescheids für August?

    Ich hoffe inständig auf eure Hilfe und vielen dank im vorraus für eure Mühe,

    Christian

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Wieviel Euro hast du denn Anfang August erhalten?

    Wie hoch sind Miete + Nebenkosten(ohne Strom) + Heizkosten?

    Wieviele Personen leben bei dir oder bist du allein?

  • Ich habe 1600€ erhalten

    Miete mit nebenkosten sind 514,91€

    Nachtrag: Ich lebe allein

    Dokumente immer ausreichend anonymisiert als PDF über

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    Grace

  • Das Gehalt ist grundsätzlich im Zuflussmonat anzurechnen. Wenn du das Gehalt erst im August erhalten hast, ist die Ablehnung für den August in Ordnung. Auf private Schulden nimmt das Sozialgesetzbuch keine Rücksicht.

    Steht im Arbeitsvertrag, wann du das erste Gehalt erhälst? Ist es eine Zeitarbeitsfirma?

  • Dann gehe am besten am Montag ins Jobcenter und kläre den Sachverhalt. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass das Gehalt zum 01. des Folgemonats gezahlt wird, dann kann der Sachbearbeiter dies so akzeptieren.

    Falls der Sachbearbeiter sich nicht darauf einlassen sollte, stelle Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen.

  • Ich danke für deine Hilfe. Ich werd es erst am Donnerstag ins Jobcenter schaffen weil ich am Montag meinen neuen Job beginne aber deine Hilfe gibt mir zumindest ne Aussicht auf Hilfe.

  • Wenn du die Telefonnummer des Sachbearbeiters hast, rufe ihn an.

    Ansonsten rufe in der Hotline an und bitte um schnellstmöglichen Rückruf.

    Das Schreiben bzgl. eines Überbrückungsdarlehens solltest du so früh wie möglich im Jobcenter einreichen.

  • Hallo,

    je später Du einen evtl. Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellst, um so geringer sind die Chancen auf die Genehmigung. Von daher würde ich also nicht warten und ggf. auch jemand schnellstmöglichst mit einer Vollmacht zum Jobcenter schicken.

    Gruß!

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