genehmigter Urlaub - Meldepflicht im Urlaub von geändertem Einkommen

  • Liebes Forum,

    bin ich dazu verpflichtet Änderungen bezüglich des Einkommens im genehmigten Urlaub zu melden? Oder reicht es, wenn ich das mache, wenn ich mich aus dem Urlaub zurückmelde vor Ort. Die Frage ist also konkret ob man während dem Urlaub von der Meldepflicht befreit ist?

    Ich bin dankbar für eine Antwort. Ich finde keine Antwort auf der Homepage des Jobcenters.

    Danke!

  • Hallo,

    ja, das genügt nach dem Urlaub.

    Die Meldepflicht ist was anderes. Da bist du befreit von Terminen, von Massnahmen.

    Wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und dich am folgenden Werktag persönlich beim JC meldest, dann kannst du die Einkommensänderung auch gleich mitteilen.

    Dann hast du entweder eine Vertragsänderung oder einen Kontoauszug, wo das andere Einkommen lesbar ist. Das dann in Kopie vorlegen, dürfte genügen.

    Schönen Urlaub noch!

  • Danke für deine super schnelle Antwort. Was meinst du damit ‚die Meldepflicht‘ ist was anderes? Konkret geht es um eine Steuerrückzahlung, die ich jetzt im Urlaub überraschenderweise erhalten habe. Also wirklich auch kein kurzer Anruf nötig? Möchte auf keinen Fall in Schwierigkeiten geraten.

    Danke!

  • Ja, auch für die Mitteilung, dass du einen Geldzufluß festgestellt hast, kannst du bis zum Ende deines Urlaubs warten.

    Du hast ja sicher max. 21 Tage *frei* bekommen, oder?

    Ein Anruf? Wie lange bist du schon beim JC? lol

    Was soll denn ein Anruf auslösen?

    Du kannst deinen Urlaub beruhigt zu Ende machen.

    Die Summe Steuererstattung wird dann (nach deiner Rückkehr und Mitteilung) als Einkommen angerechnet (nur 30,- Freibetrag).

    Gib also besser nichts davon aus.

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