Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben - Klage vorm Sozialgericht und Fragen

  • Hallo,

    Ewiges hin und her beim Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben (§ 21 Abs 4 SGB II)

    - Klage vorm Sozialgericht, dringender Rat

    ich habe im Jahr 2016 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine Umschulung/Ausbildung bei einem Rehaträger von der Agentur für Arbeit bewilligt bekommen und damals hat meine gesetzliche Betreuerin durch meine Nachfrage einen Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II Abs 4. gestellt. Während der gesamten Ausbildung habe ich weiterhin den normalen ALG 2 Regelsatz erhalten und Fahrtkostenzuschuss seitens der Agentur für Arbeit (ÖPNV Ticket). Ein GdB liegt bei mir nicht vor, allerdings hatte ich in der Rehastätte zahlreiche Gespräche mit meiner Rehaintegrationsbetreuerin, welche mir erklärte, dass für einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf einzig allein der Bescheid zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine berufliche Umschulung ausreichend ist und in der Vergangenheit die Anträge der Umschüler immer ohne Einwände akzeptiert haben.

    Ebenfalls kann ich dies auch durch Kollegen in meinem Kurs bezeugen, welche Mehrbedarf erhalten haben und nicht immer einen GdB besaßen.

    Jedenfalls zieht sich die ganze Angelegenheit jetzt schon über 2 Jahre, nach Untätigkeitsklageandrohung, Rechtsgesuch bei einem Anwalt und Stand jetzt eine Klage vorm Sozialgericht, bei dem ich diesen Freitag einen Termin zur Anhörung hab. Problem hierbei aber: Auch das Sozialgericht ist der Ansicht, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II Abs 4 bei mir nicht gegeben sei, dadurch dass kein standfester Bericht über eine vorliegende Behinderung existiert.

    Eben hatte ich noch ein Gespräch mit meinem Anwalt bezüglich des Termins und er erklärte mir, dass der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt wurde und er wenig Erfolgsaussichten sieht, ich mir deshalb nochmal Gedanken machen soll, ob er die Klage nicht zurücknehmen soll, damit ich am Ende nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleibe.

    Meine Ausbildung/Umschulung ist übrigens seit dem Juni beendet mit erfolgreichem Abschluss. Die Rehaintegrationsbetreuerin der Rehastätte ist von dem ganzen Hin und Her ganz verwirrt und spricht von willkür, mir selber geht die Taktik von unserem "Sozialstaat" ebenfalls mächtig auf den Geist. Zum Glück bin ich demnächst frei von ALG 2 und werde auch alles daran setzen dass dies so bleibt.

    Aber okay, ist hier vielleicht jemand der eine ähnliche Situation erlebt hat und/oder mir soliden Ratschlag geben kann, mit dem ich bei der Anhörung vor dem Gericht überzeugend argumentieren kann? Ehrlich gesagt möchte ich noch nicht aufgeben in der Sache, man darf sich nicht alles gefallen lassen. Außerdem ist der Betrag der Nachzahlung auch nicht gerade wenig und ich hatte schon damals geplant einen Teil davon in Form von materiellen Gütern an Bedürftige und Obdachlose zu spenden.

    Bin dankbar um jeden Rat! Falls noch weitere Informationen zur Erörterung des Sachverhalts benötigt werden, fragt einfach nach.

    Mfg.

    Titel zu lang und für Suche optimiert

    Grace

  • Hallo,

    eigentlich steht doch die Antwort bereits als drittes Wort in dem entsprechenden §:

    "Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt."

    Bei Dir liegt anscheinend keine festgestellte Behinderung vor und offensichtlich wird aus dem Bescheid über die Gewährung der Maßnahme auch nicht von einer gefestigten (also nicht nur vorübergehenden) Behinderung ausgegangen.

    Die Rehaintegrationsbetreuerin der Rehastätte ist von dem ganzen Hin und Her ganz verwirrt und spricht von willkür

    Naja - viel Ahnung von der Gesetzgebung scheint mir die Dame nicht zu haben. Und nebenbei scheinen mir auch Deine Überlegungen zum Sozialstaat etwas suspekt zu sein. Bloß, weil eine Leistung nur tatsächlich Behinderten zusteht und eben nicht Leuten, die keine Behinderung haben, kann man kaum von "Taktik" des Staates reden. Anders gesagt könnte man sich auch über die Taktik von Dir aufregen, unbedingt in den Genuß von Leistungen zu kommen, die Dir offenbar nicht zustehen. Wie Du siehst, kann man das immer auch von zwei Seiten sehen.

    Aber egal.

    Nach Deinen Schilderungen sehe auch ich keine großen Chancen für eine erfolgreiche Klage.

    Gruß!

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