Bedarfsgemeinschaft und Fragen zu ALG II

  • Hallo zusammen, ich habe da Mal eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

    Ich habe 2 Söhne, 20 und 22 Jahre alt, beide arbeitssuchend. Bis jetzt habe ich für uns in der BG Hartz 4 bekommen. Zum 01.08. ziehe ich allerdings aus und die Kinder behalten die Wohnung.

    Die Kinder bekommen die Miete vom Amt weiter gezahlt, allerdings nur 332 € Regelbedarf. Warum bekommen sie nicht den normalen Hartz4 Satz?

  • Hallo,

    Ihr habt schon den Bescheid?

    Was steht dort zur Begründung? welcher §?

    Meine Meinung:

    Sie sind zwar U25, leben aber nicht im Haushalt der Eltern.

    Sie unterliegen auch nicht der *Strafregel für U 25*, sind nicht ohne Zustimmung ausgezogen.

    Sie sind jetzt beide volljährig, alleinstehend und erwerbsfähig.

    Sie sollten nach § 20 (2) SGB II den Regelbedarf der Stufe 1 erhalten. Das sind je 416,-.

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