Existenzgründung

  • Hallo Mitstreiter und Mitleser,

    Thema meiner Anfrage ist: Selbstaendig Existenzgruendung aus Hart IV

    Zu meiner Situation:

    Bin 55 Jahre alt, Deutscher, schwerbehindert (60%, Merkmal "G"), seit 28.3.2018 ALG2 Empfänger, davor ALG1 (nicht lange genug für Existenzgründungsförderung durch die Agentur für Arbeit, keine 150 Tage "Restlaufzeit").

    Ich möchte mich (ab 1.5.2018) als Webdesigner und Mediengestalter selbständig machen.
    Das wußte auch die Agentur, hat mir dafür immerhin eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem Gründungsberater gefördert, habe dort Geschäftskonzept, Finanzplan etc. erstellt, auch ein Zertifikat und eine gutachterliche Stellungnahme (nicht die auf dem Formblatt!, aber die könnte ich bekommen) erhalten und bin mit allem zum Jobcenter in xxx, xxx um

    1. Weiterbewilligug der Bezüge zur Existenssicherung und
    2. Förderung der Existenzgründung

    zu beantragen.

    Dort im Haus bin ich hin und her geschickt worden (Leistungsabteilung, persönlicher Berater....), so lange bis die offene Sprechstunde endlich (11:00) vorbei war. Ich werde jetzt zumindest den Antrag zur Weiterbewilligung mit der Anlage EKS schriftlich einreichen.

    Der persönliche Berater versuchte alles um mich vom PPlan der Selbständigkeit abzubringen (das zweite Mal in dieser Abteilung (2. Etage, B)) und mir ein "Pförtnerjob" oder ähnlich nahezubringen. Das würde mich in ein Arbeitsleben zurückbringen.
    Na ja, wäre in Frankfurt sicher mit Aufstockung für mich verbunden, dann kann ich nichts ansparen um mich irgendwann aus eigenen Mitteln selbstständig zu machen. Der Arbeitgeber wird natürlich gut gefördert und wenn die Förderung ausgelaufen ist, werde ich dann entlassen.
    Wäre bei mir nicht das erste Mal!

    Kurzum: keine Option für mich.

    Meine Frage an Euch:

    Kennt sich jemand damit aus?
    Die Hinweisbroschüre habe ich natürlich gelesen, wie schaut es mit konkreten Tipps aus?

    Was kann ich beantragen und wie läuft das ab?

    Ich denke das Thema interessiert ja nicht nur mich :)

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    xxx = Angaben zum Jobcenter gelöscht - bitte nur anonymisierte Angaben verwenden. Corinna

  • Weil die Beantragung der Weiterbewilligung für ab 1.5.18 gilt und ich eben ab 1.5.18 selbstständig sein werde (Freiberufler, steuerlich Kleinunternehmer, Erfassungsbogen schon vor sechs Wochen beim Finanzamt abgegeben). Natürlich sind die Angaben in der EKS geschätzt und vorläufig.

  • Hallo,

    dann hast Du ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Einstiegsgeld (welches durchaus auch für Selbstständigkeit vorgesehen ist) kann i.d.R. nur VOR Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden. Mit Anmeldung bei dem Finanzamt ist dieser Zeitrahmen aber bei Dir nicht mehr vorhanden, weswegen es hier durchaus zu einer Ablehnung kommen kann. Weitere Möglichkeiten der Förderung bei Selbstständigkeit fallen mir im Augenblick nicht ein.

    Gruß!

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