Muss meine Tochter einen Teil der Miete zahlen?

  • Hallo

    Meine 18 jährige Tochter ist nach einem Jahr ihres Auszuges wieder eingezogen. Ich selbst beziehe Arge und meine 14 jährige Tochter auch. Nun meine Frage.. Darf die Arge von meiner 18 jährigen Tochter die ihr eigenes Einkommen hat anteilig Miete von ihr berechnen und mir somit vom Bedarf abrechnen?
    Oder kann man das irgendwie Umgehen?
    Ich stelle deswegen die Frage weil ich es komisch finde das die Arge nun die Miete durch 3 Teilt obwohl meine Erwachsene Tochter ja nicht im Bedarf ist.

  • Hallo,

    weil ich es komisch finde das die Arge nun die Miete durch 3 Teilt obwohl meine Erwachsene Tochter ja nicht im Bedarf ist.

    Auch wenn die Tochter nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört und ihr eigenes Einkommen hat, wohnt sie ja schließlich in Deiner Wohnung. Wenn sie aber eben nicht zur BG gehört - warum sollte dann das Jobcenter ihren Anteil an den Mietkosten zahlen?

    Kurzum: die Tochter hat ihren Anteil an der Miete selbst zu zahlen und das Jobcenter zahlt nur den Mietanteil für Dich und die andere Tochter.

    Gruß!

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