Weiterbewilligung ALG II ohne Personalausweis- Nachzahlung drei Monate

  • Hallo Leute ,


    Im Dezember 2017 habe ich einen Weiterbewilligungsantrag bekommen und ausgefüllt . Der Antrag wurde datiert zum 13.12.2017 . Durch pure Dummheit habe ich allerdings meinen Ausweis verschlampt und mir waren die Hände gebunden. Ich war bis dato auch wohnungslos und hatte keine Papiere die ich vorlegen hätte können damit man mich identifizieren kann.
    So konnte man mir beim Jobcenter nicht helfen denn ohne Pass/Ausweis geht da gar nichts. JETZT ist vor einigen Tagen mein Ausweis bei einem Bekannten im Auto
    aufgetaucht und ich bin natürlich direkt mit meinem NICHT angenommen WBA vom 13.12.17 wieder zum Jobcenter gehechtet und zwar am 22.2.2018. Dort habe ich auch fein
    säuberlich alles abgegeben und auf die Frage wann das Geld inkl der Nachzahlung vom letzten Jahr , auf meinem Konto landen würde sagte man mir in etwa 7 tagen und das mit der nachzahlung müsste erstmal geprüft werden. Ich habe mich aber im vorfeld Telefonisch erkundigt beim Jobcenter und dort sagte man mir das ich das Geld auf jeden fall nachgezahlt bekomme. Ich steh ein wenig auf dem Schlauch und frage mich was ich tun kann , wenn morgen nach 7 Tagen immernoch kein Geld auf meinem Konto ist? Und noch schlimmer wäre es wenn man mir den normalen Satz nur Zahlt und nicht die Nachzahlung der letzten Drei monate . Da weiss der eine nicht was der andere macht !

    Ich hoffe irgendwer versteht mein anliegen und kann mir weiterhelfen. Vielen dank im voraus

    gruss und sorry für die rechtschreibfehler

    Gringo

  • @Asadz Richtig ! Die Dame am Empfang hat eine notiz gemacht am 13.12.17 . mittlerweile ist der ausweis wieder da und ich bin bereits gemeldet bei meinen Eltern . Ich habe also alles gemacht und erbracht was man von mir erwartet hat(wohnungsgeberbescheid , ummeldung etc.). Meine frage ist halt nur ob ich jetzt der Dame am Telefon glauben soll ,die mir sagte das ich auf jeden fall das geld nachträglich gezahlt bekomme oder ob ich mich darauf einstellen kann zum Anwalt zu rennen falls dies nicht der Fall sein sollte ?! Ich bin ein wenig überfordert und ich denke ich werden deinen Rat annehmen und am Ende der Woche mal beim JobCenter reinschneien. Ich danke für deine Antwort :)

    gruss Gringo

  • Hallo,

    es könnte durchaus sein, daß der ursprüngliche Antrag wegen fehlender Mitwirkung (Nichtvorlage PA) abgelehnt wurde. Es stellt sich auch die Frage, warum Du über 2 Monate für die Neuaustellung eines PAs verstreichen lassen hast (denn daß der PA plötzlich wieder auftaucht - damit konntest Du ja nicht rechnen). Von daher wird nicht unbedingt nachträglich ausgezahlt werden (wenn die Ablehnung erfolgte) - wobei dir dann auch ein Anwalt wenig helfen könnte.

    Es bleibt Dir also nichts weiter, als auf den Bescheid zu warten.

    Gruß!

  • @Corinna nein wenn eine Notiz bspw. in Verbis hinterlegt ist, so besteht eine Rechtsgrundlage und der Kunde ist seinen Mitwirkungspflichten erstmal nachgekommen. Klar wissen wir nicht, was da steht, bspw. kann da auch nur stehen, hat vorgesprochen, aber wenn dort eine entsprechende Notiz zum Sachverhalt hinterlegt ist, so hätte für die Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung zumindest ein Bescheid verschickt werden müssen, bzw. eigentlich sogar zwei, im ersten die Androhung, dass eine Ablehnung erfolgt und zweiten nach einer gesetzlichen Frist von 2 Wochen + 3 Werktagen Postweg eine Ablehnung. Ist dies nicht passiert, so kann nicht abgelehnt werden.

  • Hallo,

    lies dir nochmal meine Antwort durch, bevor Du widersprichst. Insbesondere den Satz hier:

    Gruß!

    Stimmt. Den Satz hatte ich wohl überlesen und es dadurch nur nochmal ein wenig ausführlicher formuliert.

    VG
    Asadz

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