Anlage KDU

  • Hallo,
    meine Freundin ( ALG 2 Bezieherin) zieht nächsten Monat in meine Wohnung ein. Meine Wohnung entspricht nicht den ALG 2 Richtlinen. Für diese Wohnung zahle ich jetzt und auch zukünftig ganz normal monatlich Miete. Ich selber habe einen Job und verdiene glücklicherweise recht gut, so das ich keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat benötige/bekomme. Wir haben das JobCenter über den Umzug meiner Freundin entspr. informiert und nunliegen jede Menge auzufüllende Anträge des JC auf unserem Tisch.

    Nun zu meiner Frage bezüglich Anlage KDU:
    Können wir uns das ausfüllen der KDU sparen, weil ich weiterhin alleine die Miete zahlen werde? Oder macht das ausfüllen der KDU dennoch Sinn?

    vielen Dank.
    Grüße
    Zippo

  • Grüss dich,
    meine Freundin ist 40 Jahre jung.
    Aktuell wohnt Sie in einer Wohnung, deren Mietkosten zu 100 % von JobCenter Leipzig getragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Zippo (14. Januar 2018 um 18:22)

  • Es ist die Frage was das Jobcenter daraus macht. Wenn das Jobcenter euch als Bedarfsgemeinschaft sieht, dann müsstest du deine Verdienstabrechnungen einreichen, damit überprüft werden kann, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht.

    Normalerweise lohnt es sich immer die KdU auszufüllen, denn so würdest du nicht die volle Summe tragen müssen.

  • Meine Hose in finanzieller Hinsicht herunterlassen werde ich wohl müssen, ist mir bekannt.

    Trage ich in der KDU Vor/Nachname meiner Freundin oder meinen Namen ein?
    Wer muss Unterschreiben? Ich bin nicht der Antragsteller, soll meine Freundin die Korrektheit meiner Angaben mir Ihrer Unterschrift bestätigen?

    Einmal editiert, zuletzt von Zippo (14. Januar 2018 um 18:40)

  • Müssen tut man es nicht zwangsläufig, denn erst nach einem Jahr kann davon ausgegangen werden, dass man füreinander einsteht. Aber die Jobcenter sehen dies gern anders.


    Sie muss ihren Namen dort eintragen. Sie stellt den Antrag ja erstmal nur für sich selber. Falls was vom Sachbearbeiter ergänzt wird, muss sie die Korrekheit der Änderungen unterschreiben.

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