Welche SGB XII Leistungen bei voller Erwerbsminderungsrente

  • Hallo,
    mir ( 55 ) wurde seitens der Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Allerdings ist diese unverständlicher Weise - da sich gesundheitlich lt. Auskunft meines behandelnden Arztes nichts mehr zum positiven ändern wird - auf 3 Jahre befristet. Gut ich habe mich soweit informiert das dies mittlerweile das übliche Prozedere ist, die Renten zeitlich zu befristen. So weit so gut man kann sich ja überlegen dagegen Widerspruch einzulegen.

    Mein eigentliches Problem ist das mir ergänzend anstatt der vorrangig zu gewährenden Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wurde. Diese jedoch kann sich auf eine Unterhaltspflicht den Eltern gegenüber berufen, was bei der Grundsicherung nicht der Fall ist.

    Es ist zwar bisher kein Schreiben seitens des Sozialamtes bei meiner Mutter ( 75 ) eingetroffen. Ich habe auch in Erfahrung bringen können das die Sozialämter teilweise auf eine Unterhaltsprüfung verzichten, was aber nicht gleichbedeutend ist das es denen nicht doch vielleicht irgend wann einfallen könnte dies zu tun. Und genau das möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

    Mir ist es leider nicht klar warum ich anstatt Grundsicherung nun Sozialhilfe bekomme und ob das mit der 3 Jahresbefristung zusammenhängt ?(?(?( .

    Ich habe erst mal um nicht die Fristen verstreichen zu lassen, Widerspruch bei der RV eingelegt.

    Ich habe ja insoweit kein Problem mit der Befristung- ob ich nun alle 3 Jahre einen Weitergwährungsantrag stellen muss oder alle 2 Jahre eine Überprüfung über mich ergehen lassen muss ist ja egal.

    Das einzige worauf es mir ankommt ist das die nicht an meine Mutter gehen können.

    Wäre für Hilfe sehr dankbar.

  • Hallo,

    anstatt der vorrangig zu gewährenden Grundsicherung

    wie kommst Du darauf? Die Grundsicherung bei EM-Rente ist nur für unbefristete EM-Rentner vorgesehen. Von daher ist hier nichts "vorrangig".


    Ich habe auch in Erfahrung bringen können das die Sozialämter teilweise auf eine Unterhaltsprüfung verzichten

    Das wäre dann neu und wohl eher nicht gesetzeskonform. Verlasse Dich also nicht darauf.

    Allerdings ist diese unverständlicher Weise - da sich gesundheitlich lt. Auskunft meines behandelnden Arztes nichts mehr zum positiven ändern wird - auf 3 Jahre befristet.

    Eher nicht unverständlich, sondern normale Prozedur. In der Regel wird eine EM nur in ziemlich schweren Fällen sofort unbefristet gewährt, der Normalfall ist erst mal eine 2-3-jährige befristete Rente. Von daher wird Dein Widerspruch kaum etwas daran ändern.

    Gruß!

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