Angeblich kein ALG II Anspruch

  • Hallo zusammen,
    ich habe seit november eine 105std. Stelle und mein Bearbeiter beim Jobcenter meinte nun zu mir das ich keinen anspruch mehr auf leistungen vom Jobcenter habe. is das wirklich so korrekt? hier mal ein paar grunddaten.

    ohne job hätte ich 409 euro hartz 4 +
    monatliche miete 250euro + 50 euro nebenkosten bekommen.

    nun bekomme ich durch die arbeitsstelle 1050euro brutto, das wären ca. 830euro netto. ich fahre jeden tag 50km hin und 50km zurück mit meinem fahrzeug.
    das wären doch 200euro mehrbedarf an spritkosten bei einfacher fahrt oder 400euro bei hin und rückfahrt im monat?

    wie kann ich da bei einem so hohen mehraufwand keinen leistungsanspruch mehr haben? da ist es ja wirklich besser zuhause zu bleiben, so habe ich ja fast 400euro nur an unterhaltskosten fürs fahren und mir bleiben ende des monats nur 430euro für miete und mich über, wie soll das gehen?!

    laut dem hartz 4 rechner würden mir 164euro austockung zustehen. (ohne einbezug des mehrbedarfs für die hohen fahrtkosten)
    mit 200euro nur HINWEG berechnet = 309euro
    mit 400euro mehraufwand HIN und RÜCKWEG berechnet (was schon ziemlich hoch angesetzt ist) = 509euro


    wieso wird mir dann gesagt ich hätte 0 anspruch?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Die Berechnung deines Sachbearbeiters ist falsch.

    Dein Bedarf beträgt laut deinen Angaben 709,00 Euro. Anrechenbar vom o.g. Einkommen wären aber nur 540,00 Euro. Somit würde selbst ohne Berücksichtigung von Spritkosten ein Anspruch bestehen.

  • ok danke,
    also wären es die 164euro ca.
    wie ist denn das mit den fahrtkosten, wird denn nun die hin und rückfahrt oder nur die hinfahrt berechnet? hab da schon so viele verschiedene meinungen gelesen.

  • Das hängt davon ab wo du arbeitest und ob dein Arbeitsplatz in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.

  • also das günstigste ticket pro tag liegt bei 15euro, niedersachsenticket.
    1 1/2 std. pro fahrt, 2 mal umsteigen.
    monatsticket sagt er immer error das es da keins gibt für die strecke... bahn.de

  • Wielang brauchst du mit dem Auto?

    Egal ob Zugticket oder Auto, du musst es in jedem Fall nachweisen, entweder durch die Kopie des Monatstickets oder durch Nachweis über die Fahrten zu deiner Arbeitsstelle. Wie ? Das handhaben die Sachbearbeiter sehr unterschiedlich und am besten fragst du deinen.

    Im übrigen könntest du auch deine KfZ Haftpflichtversicherung anrechnen lassen.

  • also mit auto brauche ich ca. 1 std.
    hmm, also ich bin über eine zeitarbeitsfirma in einem büro angestellt. dort loggen wir uns am pc ein und dann kann man dort auch die wochenübersicht sehen wann man gekommen ist ect. würde sowas als nachweis gehen?

    ps. zeitarbeitsfirma und arbeitgeber sind im gleichen gebäude.

    Einmal editiert, zuletzt von werner_E (30. November 2017 um 19:33)

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