Wohngemeinschaft ALG II - worauf muss ich achten

  • Moin Forum,

    kurz mal ein paar Fragen bezüglich einer WG in Hamburg.

    - Bei einer 3 Zimmer Wohnung und 2 Personen darf das Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden,
    oder gilt es dann als HG oder BG ? Soll auch im Untermietvertrag aufgeführt werden um KdU als
    Pauschalbetrag auszuweisen.

    - Sind 350,00 € angemessen ?

    - Was muss auf jeden Fall vermieden werden um keine Nachteile zu bekommen ?

    - Kaution maximal wieviel ? Wird das mit 10 % zurück gezahlt ?

    - Welche Regularien werden seitens des JC zur rate gezogen?

    Ich bedanke mich für sachliche Kommentare

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Bevor du eine Antwort erhälst, beantworte bitte unten stehende Fragen.

    #1 Sind die 350,00 Euro Miete mit oder ohne Betriebskosten und für eine oder zwei Personen?
    #2 Mit wem ziehst du in eine WG?
    #3 Hat jede Person aus der WG einen Rückzugsbereich/eigenes Zimmer?

  • Danke für die schnelle Rückmeldung.

    - die Miete beträgt 666,00 € warm. Also quasi die Hälfte als Pauschalbetrag von 350,00€

    - bei einer Frau der die Wohnung alleine zu teuer ist, sie aber nicht ausziehen möchte

    - es sind 3 Zimmer. Eines für sie, eins für mich und ein Wohnzimmer was als Raum zum Fernsehen etc dient.

  • Also beträgt deine Miete 350,00 Euro warm?

    Wenn du aktuell im Leistungsbezug bist, dann brauchst du die Umzugsgenehmigung des Jobcenters. Hast du dich hierum bereits gekümmert?

  • Ja 350 warm
    Nein noch nicht. Wollte erstmal das eine oder andere hier beantwortet haben.

    Ich hatte aber eine Umzugsgenehmigung vom JC für eine Wohnung diese habe ich aufgrund einer Insolvenz nicht bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hajosch (7. November 2017 um 20:54)

  • Angemessen dürfte die Wohnung sein, aber trotzdem musst du dir die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter einholen.

    Ich sehe hier eigentlich keine Voraussetzungen einer BG, sondern sehe das ganze nach mir vorliegenden Informationen als WG an. Entscheidend hierfür sind die zwei getrennten Schlafräume bzw. Rückziehorte.

    Da ich aber erfahrungsgemäß weiss, dass Jobcenter gern BGs bilden, sollte man noch weiteres berücksichtigen.

    #1 Habt ihr ein gemeinsames Konto?
    #2 Hatte die Dame inseriert und hast du dich daraufhin auf die Anzeige gemeldet? Oder kanntest du die Frau bereits ?

  • 1. Nein haben wir nicht.

    2. Ja, schwarzes Brett bei Rewe


    Gibt keinerlei Anzeichen für eine Bedarfsgemeinschaft.

    Im Zweifelsfall sollte man aber die Unterlagen, wie z.B. den Aushang bei REWE, in seinen Unterlagen abheften.


    Mit dem Mietangebot ins Jobcenter und dir die Wohnung genehmigen lassen, ansonsten könnte es zu Problemen kommen. Ggf. noch Antrag auf Umzugskosten stellen.

  • Nochmal eine kurze Frage die ich einwerfen möchte.

    Muss ich mit dem Rewe Aushang zum JC mir eine Mietübernahme bestätigen lassen und dann nochmal hin wenn ich den Mietvertrag habe oder kann ich den Mietvertrag gleich mitnehmen dieser ist dann nur von der Hauptmieterin unterschrieben und ich setze meine Unterschrift erst im JC wenn die mir das bestätigen ?
    Bin den ganzen Tag in der Schule und möchte unnötige Fehlzeiten aufgrund Versäumnisse des Unterrichtsstoffs vermeiden.

  • Muss ich mit dem Rewe Aushang zum JC


    Nein, aber falls eine BG vorgeworfen werden sollte, immerhin ein Indiz das keine vorliegen kann.

    Du musst mit dem Mietangebot ins Jobcenter und dir dieses bestätigen/genehmigen lassen.

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