Job Center fordert Unterhalt für 21 jährig von mir

  • Hallo ich bin neu hier und habe überhaupt keine Ahnung von Hartz IV
    Es geht um meine Tochter die Leistungen vom Job Center bezieht die ich nun tragen soll. Meine Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung und macht eine Ausbildung. Sie ist 21 Jahre alt und hat 290€ Bewilligt bekommen.
    Diese Summe fordert jetzt das Job Center von mir.Dies ist ihre dritte Ausbildung. Da sie die ersten beiden abgebrochen hat bin ich der Meinung dass ich kein Unterhalt mehr leisten muss. Ich habe ihr Unterhalt zur Verbesserung ihres Schulabschlusses und ihrer ersten Ausbildung und auch die 2 Ausbildung die sie ja beide nach 1 Jahr abgebrochen hat gezahlt
    Nun zu meiner Frage muss ich weiterhin den vom Job Center geforderten Unterhalt an meine Tochter leisten ?

  • Hallo,

    Dies ist ihre dritte Ausbildung. Da sie die ersten beiden abgebrochen hat bin ich der Meinung dass ich kein Unterhalt mehr leisten muss.

    nein, es ist die Erstausbildung, für die im Normalfall Ausbildungsunterhalt zu leisten ist. Nur, wenn die beiden Ausbildungsversuche mutwillig abgebrochen wurden, könnte man ggf. davon ausgehen, daß kein Unterhaltsanspruch vorliegt. Das kannst aber nicht Du allein einschätzen, sondern müßte ggf. von einem Familiengericht bestätigt werden. Zu prüfen wäre auch ein anspruch auf BAB, wo ebenfalls die Unterhaltsfrage geprüft wird.

    Unterhalt selbst und BAB sind vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Gr

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