Heimkehrer - Anmeldung bei Eltern ALG II Anspruch und ausländische Freundin

  • Hallo Leute,

    Das ist mein Erster Post und ich habe gleich einen Haufen schwieriger Fragen, ich bitte um eure Nachsicht :)

    Ich habe vor, nach 6 Jahren aus dem EU Ausland wieder nach Deutschland heimzukehren. Könnte mich kurzfristig bei meinem Vater einquatieren/anmelden und mein Plan wäre dann sofort Hartz 4 zu beantragen, einen 450 Euro Job zu suchen und dann in Ruhe auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz oder besserem Job zu gehen.

    Erste Frage: Ich bin 27 J. alt. Besteht die Gefahr, dass wenn ich mich anfangs bei meinem Vater anmelde, der Antrag auf Hartz 4 zurrueckgewiesen wird, weil er theoretisch für mich zahlen koennten, wo ich ja schon da wohne..

    Wäre es in diesem Falle notwendig oder geschickter erstmal von meinen Reserven eine Wohnung zu mieten und von da aus den Antrag zu stellen?

    Gibt es sonst noch Gründe, warum mir das Harz 4 verweigert werden koennte, die euch bis hierhin einfallen?


    Zweite Frage:
    Hab hier auch eine Partnerin gefunden und Sie würde in jedem Falle mitkommen. 28J. Wie sieht es mit ihren Chancen auf Hartz 4 aus? Sie würde sich dann gegebenenfalls bei meinem Vater melden oder notfalls in der gemeinsamen Wohnung, siehe die Erste Frage. Für sie wäre der Plan: weitere Deutschkurse und/oder 450€ Job und dann richtige Job/Ausbildungssuche.


    Dritte Frage:
    Ich liege finanziell mit allem drumm und drann ca. 1000-2000€ über dem Vermögensfreibetrag, und die Heimkehr ist in 1-2 Monaten angelegt. (ca.4800€, bei 27 J, habe ich das richtig ausgerechnet?) Wäre es ein Problem wenn ich das überschüssige Geld "wegschaffe" indem ich es an meinen Vater überweise? ich weis, das ist Illegal, aber ich würde sagen, dass es die Rückzahlung für frühere Darlehen seinerseits ist, falls Fragen gestellt werden. Er hat mir damals im EU Ausland das Studium der TCM finanziert was mir leider noch keinen entsprechenden Job eingebracht hat, und einen kleinen Teil könnte ich ihm schon zurrückzahlen. und mein jetziger Job hier im Callcenter macht mich krank. (kommt mir bitte nicht mit Moral, bei 50% OFFIZIELLER und bis zu 70% realer Steuerlast bei entsprechender Verschwendung für Genderstudies und ähnlich Hahnebüchenes.)

    Bei ihr ist es noch komplizierter: Unglücklicherweise liegen 10000€ auf einem Konto, wo sie und ihr Vater als Eigetümer angegeben sind (Haupteigentümer checken wir Morgen). Würde sie dieses Konto aufspalten,(oder wenn nötig ein eigenes Konto eröffnen) und 5000 davon behalten, der Rest bliebe beim Vater.. Ok, das wird dann wohl zu kompliziert um Vorhersagen zu treffen und man müsste es mit dem Amt klären. Habe im Fokus gelesen, dass Ausländer sowieso erst nach 3 Monaten was kriegen und auch nur als aufstocker, ist das war? Wikipedia klingt anders zu dem Thema. Das würde dann sogar passen wenn sie drei Monate vom Gesparten lebt, andererseits wäre cool wenn wir zusammen wohnen. Aber vermutlich würde dann in der Wohn/Bedarfsgemeinschaft wieder die 10000€ auf uns beide umgerechnet, so dass wir erstmal garnichts kriegen, was mich zur Frage führt: Geht zusammenwohnen ohne Bedarfsgemeinschaft?

    Alles sehr kompliziert, hoffe ihr behaltet da den Durchblick :) und sagt bescheid falls mehr Infos für eine bessere Einschätzung notwendig sind

    2 Mal editiert, zuletzt von Frango77 (26. Oktober 2017 um 02:22) aus folgendem Grund: Hab ausversehen auf senden geklickt obwohl ich noch nicht fertig mit dem Schreiben war.

  • Gibt es sonst noch Gründe, warum mir das Harz 4 verweigert werden koennte, die euch bis hierhin einfallen?

    Nein.

    Wie sieht es mit ihren Chancen auf Hartz 4 aus?

    Eigentlich gut, aber die Nummer mit diesem Konto ändert das. Sie muss Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen und alle Konten angeben.

    ich weis, das ist Illegal, aber ich würde sagen, dass es die Rückzahlung für frühere Darlehen seinerseits ist, falls Fragen gestellt werden

    Und du erwartest hier eine Anleitung zum Betrug? Dann wirst du enttäuscht.

  • Danke für die schnellen Antworten. Also ist es kein Problem sich beim Vater anzumelden? Stimmt das mit den Drei Monaten und aufstocken für Ausländer?

    Und du erwartest hier eine Anleitung zum Betrug? Dann wirst du enttäuscht.

    Eine Anleitung nicht, aber vllt Einschätzung der Situation, wie sensibel die generell sind.

    welche Staatsbürgerschaft hat die Freundin? Abhängig davon könnten die Chancen eher schlecht aussehen.
    Gruß!

    Portugiesisch. Wie sieht es damit aus?

  • Gut, eine Einschätzung.

    Wenn du das Geld verballerst um hilfsbedürftig zu werden wird man das mit ziemlicher Sicherheit merken, das wäre unwirtschaftliches Verhalten, dein Antrag würde deshalb abgelehnt. Würdest du das Geld für deine Rückkehr nach D-Land brauchen oder dort noch Schulden zu zahlen haben sähe das wohl anders aus. Bei einem relativ geringen Betrag könnte man deinen Antrag bewilligen und dabei berücksichtigen, dass du erst mal noch Geld zum leben hättest. Könnte. Kommt immer drauf an.

    Du kannst deinen Bedarf errechnen und so erfahren, wie lange du mit diesem Betrag auskommen solltest. Wenn sich dieses Geld dem Ende neigt wäre ein Antrag auf Alg2 zu stellen.

    Ins Schonvermögen wird nicht nur Bargeld eingerechnet, dazu gehören auch Auto, Lebensversicherung etc., alles was sich versilbern läßt.

    Bei EU-Ausländern ist es nicht mehr so einfach wie es das BSG erst vor zwei Jahren gemacht hat, meine zuversichtliche Ansage dazu war leider falsch. Aber da kennt sich Corinna besser aus.

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